Hinweis zur Bedeutsamkeit der Fahrradrahmennummer bei einer Diebstahlsanzeige
(ots) - Aus aktuellem Anlass wird seitens der Polizeiinspektion
Leer/Emden darauf hingewiesen, dass sich die Fahrradbesitzer die Rahmennummer
ihres Fahrrades notieren, um diese bei einem Diebstahl der Anzeige bei der
Polizei beifügen zu können. Die Rahmennummer kann sich an unterschiedlichen
Positionen befinden. Häufig befindet sie sich jedoch in der Nähe der
Sattelstütze oder auf dem unteren oder oberen Rahmenrohr. Auch wenn die
Rahmennummer eines Fahrrades nicht bekannt sein sollte, kann eine Anzeige bei
der Polizei erstattet werden. Hintergrund: Am 26.11.2019, gegen 14:55 Uhr, wurde
in Leer ein Radfahrer von einer Fahrradstreife der Polizei überprüft. Da während
der Kontrolle die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt werden konnten, wurde das
Fahrrad sichergestellt. Anschließende Ermittlungen ergaben, dass dieses vor
einigen Tagen am Bahnhof in Leer entwendet worden war. Der Eigentümer hatte den
Diebstahl jedoch bislang bei der Polizei nicht angezeigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anzeige direkt bei jeder
Polizeidienststelle oder online (www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de)
erstattet werden kann. Dabei sollte der Anzeige nach Möglichkeit die
Fahrradrahmennummer, besondere Merkmale des entwendeten Fahrrades sowie ein
Eigentumsnachweis beigefügt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Leer/Emden
Heike Rogner
Telefon: 0491/97690-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de
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Datum: 28.11.2019 - 12:03 Uhr
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