Betzdorf - Ablenkung im Straßenverkehr; Viele Verstöße bei Kontrolle
(ots) - Ablenkung im Straßenverkehr spielt bei der Verursachung von
Verkehrsunfällen eine immer größere Rolle. In erster Linie ist die Benutzung
von Handys und Smartphones während der Fahrt die Ursache für eine
Unaufmerksamkeit. Auch die Polizei in Betzdorf hat das Thema auf ihre Agenda
gesetzt und kontrolliert verstärkt, ob im fließenden Verkehr Smartphones genutzt
werden. Und obwohl der Gesetzgeber das Bußgeld auf empfindliche 100 Euro
festgelegt hat, werden immer wieder Verkehrsteilnehmer bei der Benutzung ihres
Handys festgestellt. Am heutigen Tag, Donnerstag, den 28.11.2019, wurden bei
einer Kontrolle in der Betzdorfer Wilhelmstraße insgesamt 13 Verstöße
festgestellt. 2 Beamte hatten im Zeitraum von 09.00 bis 13.00 Uhr die
Handysünder im Visier. Im Jahr 2019 hat die Polizei in Betzdorf bislang 580
Verstöße festgestellt. Trotz der hohen Kontrolldichte ist noch keine
signifikante Verbesserung der Situation, sprich Rückgang der festgestellten
Verstöße, erkennbar.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Betzdorf
Telefon: 02741/926-145
www.polizei.rlp.de/pd.neuwied
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117709/4453464
OTS: Polizeidirektion Neuwied/Rhein
Original-Content von: Polizeidirektion Neuwied/Rhein, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.11.2019 - 15:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2256646
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDNR
Stadt:
Betzdorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Betzdorf - Ablenkung im Straßenverkehr; Viele Verstöße bei Kontrolle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Neuwied/Rhein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).