"Ein guter Fang"
(ots) - Am Dienstagmittag erwies sich eine
Personen- und Fahrzeugkontrolle der Rockenhausener Polizei in der Ortsstraße als
"guter Fang". Bei einem 25-jährigen Autofahrer aus dem Landkreis Kaiserslautern
wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein Drogenvortest verlief
positiv auf Cannabinoide. Die Weiterfahrt wurde untersagt, dem Fahrer eine
Blutprobe entnommen und sein Führerschein sowie der Fahrzeugschlüssel wurden
sichergestellt. Sollte die Blutprobe den Verdacht erhärten, muss er mit
mindestens einem Bußgeld von 500 Euro zuzüglich Verfahrenskosten, einem Monat
Fahrverbot sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Zudem wird
gegen ihn ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
eingeleitet. Weiterhin wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall
in Kenntnis gesetzt, die eine Eignungsprüfung durchführt.
Der 26-jährige Beifahrer war aufgrund von zwei bestehenden Haftbefehlen wegen
Verfahren gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Fahndung ausgeschrieben. Er wurde
zunächst verhaftet, jedoch nach Bezahlung einer Summe von über 1.800 Euro später
wieder auf freien Fuß gesetzt. Im Fahrzeug wurde zudem ein als Taschenlampe
getarntes Messer aufgefunden. Da es sich dabei um einen verbotenen Gegenstand
nach dem Waffengesetz handelt, wurde diesbezüglich gegen den Fahrer eine weitere
Strafanzeige erstattet und das Messer zur Einziehung beschlagnahmt.
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Datum: 11.12.2019 - 08:59 Uhr
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