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Grenzkontrollen haben Konsequenzen

ID: 2265255

(ots) - Für einen Rumänen und einen Serben hatten die
Grenzkontrollen der Rosenheimer Bundespolizei auf der A93 erhebliche
Konsequenzen. Während der eine am Dienstag (10. Dezember) um mehrere tausend
Schweizer Franken "erleichtert" wurde, musste der andere den Weg ins Gefängnis
einschlagen.

Mit einem Fernbus reiste der serbische Staatsangehörige von Italien aus nach
Deutschland. Beim Grenzübertritt nahe Kiefersfelden unterzogen ihn die
Bundespolizisten einer Personenkontrolle. Wie sich mit seinen Personalien
schnell herausstellte, hatte das Amtsgericht in Bochum gegen den 33-Jährigen die
Untersuchungshaft angeordnet. Der Mann wird beschuldigt, Anfang September dieses
Jahres im Regierungsbezirk Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) einen Wohnungseinbruch
verübt zu haben. Dabei soll er Schmuck im Gesamtwert von rund 6.800 Euro
erbeutet haben. Laut Haftbefehl besteht dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr.
Diese ist darin begründet, dass für den Serben eine längere Haftstrafe in
Betracht kommen könnte. Zum einen wäre der Wohnungseinbruch mit einem
Freiheitsentzug von nicht unter einem Jahr zu ahnden, zum anderen drohen
unabhängig davon zwei mehrmonatige Freiheitsstrafen die in der Vergangenheit zur
Bewährung ausgesetzt waren. Die Bundespolizei lieferte den Verhafteten auf
richterliche Anordnung in München in die Justizvollzugsanstalt ein.

Der rumänische Staatsangehörige war in einem Pkw als Beifahrer in Richtung
Rosenheim unterwegs. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Beamten
mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass der 26-Jährige von der
Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Den Fahndungsunterlagen zufolge hatte das
Amtsgericht in Chemnitz einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Er war im
März 2019 wegen eines besonders schweren Diebstahlsfalls zu einer Geldstrafe in
Höhe von 3.200 Euro verurteilt worden. Zwar verfügte der Rumäne nicht über eine




solche Summe in Euro, jedoch konnte er die drohende 160-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe durch die Zahlung von rund 3.500 Schweizer Franken
abwenden. Nachdem er seine Geldbörse bei der Bundespolizei geleert hatte, konnte
er seine Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen
vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf rund 370
Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die
Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit
der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten
Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/4465134
OTS: Bundespolizeidirektion München

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Datum: 11.12.2019 - 11:24 Uhr
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Rosenheim / A93



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