Aufenthalt hinter Gittern erspart geblieben
(ots) - Den Aufenthalt hinter Gefängnisgittern wendete ein 59-jähriger
Mann am Dienstag gerade noch rechtzeitig von sich ab. Gegen den Mann lag von der
Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl wegen der Beleidigung eines Feuerwehrmannes
vor. Zunächst weigerte sich der Mann die Strafe von 20 Tagessätzen zu bezahlen.
Daraufhin sollte die Ersatzfreiheitsstrafe sofort vollstreckt werden, so dass
der Mann noch am gleichen Tag hinter Gittern gelandet wäre. Doch bevor es dazu
kam, änderte der 59-Jährige seine Meinung und zahlte bereitwillig den offenen
Geldbetrag, so dass ihm der Gefängnisaufenthalt erspart blieb. (CD)
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Datum: 11.12.2019 - 14:04 Uhr
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