Polizei registriert erneut Fälle von Enkeltrick; Opfer erkennen den Betrugsversuch; Betrügereien laufen ins Leere
(ots) - Zu den am Dienstag (PM v. 10.12.2019) gemeldeten Fällen von
versuchtem Enkeltrick u.a. durch Schockanruf sind im Laufe des Mittwochs neue
Fälle hinzugekommen.
Am Mittwochmittag sind zwei Fälle von versuchtem Betrug durch den sog.
"Enkeltrick" bei der Polizei in Witzenhausen bekannt geworden. In beiden Fällen
wurden die Opfer aber misstrauisch, so dass es jeweils bei einem versuchten
Betrug geblieben ist.
Zunächst wurde mittags um kurz nach zwölf eine 86-jährige Frau aus Witzenhausen
von einem unbekannten Mann angerufen, der sich durch eine geschickte
Gesprächsführung versuchte, als angeblicher Enkel "Erik" bei der älteren Dame
einzuschmeicheln. Der Betrug flog jedoch sofort auf und die Dame legte auf, da
sie keinen Enkel mit diesem Namen hat. Der Betrüger, der hochdeutsch sprach und
vom Sprachmuster ca. 35-40 Jahre alt sein könnte, hatte daher keine Möglichkeit,
seine Lügengeschichte weiterzuspinnen und irgendwelche Forderungen zu stellen.
In einem weiteren Fall wurde eine 87-jährige, ebenfalls aus Witzenhausen
stammende, Frau am gleichen Tag gegen 12.35 Uhr angerufen. Dieses Mal handelte
es sich um eine weibliche Anruferin, die sich als Verwandte ausgab. Unter dem
Vorwand, etwas ersteigert zu haben und dafür Geld zu benötigen, versuchte die
unbekannte Anruferin bei der älteren Dame einen Geldbetrag zu erschleichen. Die
87-jährige wurde im Verlauf des Gesprächs allerdings misstrauisch und beendete
dann das Telefonat. In beiden Fällen kam es somit glücklicherweise zu keinen
finanziellen Schäden bei den beiden Opfern.
Im Bereich der Stadt Kassel und in anderen Landkreisen in Nordhessen kam es in
der jüngsten Vergangenheit zu einer Reihe ähnlich gelagerter Delikte, bei denen
die Opfer von den Betrügern zum Teil um mehrere tausend Euro erleichtert wurden.
Die Polizei warnt daher aus gegebener Veranlassung vor ähnlichen Anrufen und
gibt die folgenden Präventionstipps.
-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder
Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer
Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
-Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen
preis.
-Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen.
Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin und
überprüfen Sie die Angaben.
-Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei
Familienangehörigen Rücksprache.
-Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese
mit bereits bekannten Nummern.
-Rufen Sie die jeweilige Person unter der lange bekannten Nummer an und lassen
Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
-Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig
vorkommt: Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.polizei-beratung.de
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Datum: 12.12.2019 - 09:31 Uhr
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