Polizeidirektion Göttingen führt flächendeckend Bodycams ein
(ots) -
- insgesamt 57 Bodycams in allen Polizeiinspektionen im Einsatz
- Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden erhält 11 Bodycams
- deeskalierende Wirkung erwartet
- verbesserter Schutz von Einsatzkräften vor tätlichen Angriffen
und weiteren Übergriffen
In Abstimmung mit dem Landespolizeipräsidium und der Zentralen Polizeidirektion
Niedersachsen hat die Polizeidirektion Göttingen in ihrem Zuständigkeitsbereich
die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass Bodycams im täglichen Dienst als
Einsatzmittel genutzt werden können. Seit dem 1. Dezember 2019 stehen den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz- und Streifendienst in allen
Polizeiinspektionen insgesamt 57 Geräte zur Verfügung. Die Polizeiinspektion
Hameln-Pyrmont/Holzminden erhält dabei 11 Bodycams, die künftig am
Inspektionsstandort sowie in den Polizeikommissariaten Holzminden, Bad Münder,
und Bad Pyrmont eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wurden die Kameras am
gestrigen Tag in Hameln der Öffentlichkeit vorgestellt. Weitere Veranstaltungen
in den Polizeiinspektionen Nienburg/Schaumburg und Hildesheim folgen im Laufe
des Monats.
"In den vergangenen Jahren hat die Gewalt, der sich Polizeibeamtinnen und
-beamte im täglichen Dienst ausgesetzt sind, in der Häufigkeit, aber auch der
Intensität spürbar zugenommen. Dabei bin ich überzeugt, dass der Einsatz von
Bodycams einen ebenso wichtigen wie nachhaltigen Beitrag zum Schutz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz- und Streifendienst leisten kann",
erklärt Gerd Lewin, Vizepräsident der Polizeidirektion Göttingen. "Denn nicht
zuletzt die Erfahrungen im Rahmen eines Pilotprojekts in der Polizeiinspektion
Hildesheim haben gezeigt, dass Bodycams gerade auch in heiklen Situationen eine
deeskalierende Wirkung entfalten können. Durch die flächendeckende Einführung
steht diese Möglichkeit künftig den Kolleginnen und Kollegen in allen
Inspektionen der Polizeidirektion Göttingen zur Verfügung."
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams ergeben sich aus
den neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Gemäß §
32 Abs. 4 NPOG kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr
bzw. zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper
getragene Aufzeichnungsgeräte Bild und Tonaufnahmen anfertigen. Dabei ist die
Befugnis zum einen an eine gerechtfertigte Annahme geknüpft, dass die Aufnahmen
erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib und Leben der Polizeibeamtinnen und
-beamten oder Dritter abzuwenden. Zudem muss die Aufzeichnung offen, also für
den Betroffenen erkennbar angefertigt werden. Weitere Details können den §§ 32,
Abs. 4, 38 und 39 NPOG entnommen werden.
"Beim Einsatz der Bodycams setzen wir auf ein hohes Maß an Transparenz. Daher
ist es uns ein besonderes Anliegen, die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend
über die Gründe und die Bedingungen für ihre Nutzung zu informieren.", betonte
Lewin weiter. Zudem wies Thorsten Massinger, Leiter der Polizeiinspektion
Hameln-Pyrmont/Holzminden, darauf hin, dass dieser Grundsatz auch für die
konkrete Einsatzsituation gelte. "Es ist uns sehr wichtig, dass niemand von
polizeilichen Maßnahmen überrascht wird. Daher tragen die Kolleginnen und
Kollegen, die mit einer Bodycam ausgerüstet sind, ein gut sichtbares Schild an
ihrer Uniform, das auf die Videoaufzeichnung hinweist. So wollen wir bewusst die
deeskalierende Wirkung der Kameras unterstützen", so Massinger. "Dennoch ist den
Beamtinnen und Beamten natürlich gleichsam bewusst, dass die Dokumentation des
Einsatzgeschehens möglicherweise auch von beiden Seiten in einem gegen sie
gerichteten Ermittlungsverfahren als Beweismittel genutzt werden könnte."
In der Polizeidirektion Göttingen werden Bodycams ausschließlich von Beamtinnen
und Beamten eingesetzt, die zuvor eine entsprechende Beschulung erhalten haben.
Dafür hat die Behörde ein Fortbildungskonzept entwickelt, dass neben den
technischen Aspekten insbesondere auch die rechtlichen Voraussetzungen umfassend
beleuchtet.
Die eingesetzten Geräte selbst, deren Kosten sich pro Stück auf 371 Euro
belaufen, bieten einen hohen technischen Standard. Zu ihren Funktionen zählt es
unter anderem auch, im Bereitschaftsmodus bereits während der 30 Sekunden vor
Aktivierung der Kamera Aufzeichnungen anzufertigen. So kann sichergestellt
werden, dass relevante Situationen vollständig aufgezeichnet werden. Kommt es
nicht zur Aktivierung der Kamera, werden diese sogenannten Pre-Recordings
automatisch gelöscht. Damit werden die rechtlichen Bedingungen für den Einsatz
der Bodycams uneingeschränkt gewährleistet. Grundsätzlich werden alle Aufnahmen
nach einer Frist von 28 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als
Beweismittel oder Verfolgung einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit benötigt
werden.
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Datum: 12.12.2019 - 12:14 Uhr
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