Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Velbert - 1912079
(ots) - Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen
im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem
Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den
letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall
entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund
veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom
Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der
Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese
Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallflucht
entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen
Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in dem
eingeleitet Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend
auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftat:
--- Velbert ---
Am Dienstag (10. Dezember 2019), in der Zeit von 05 Uhr bis 09:30 Uhr, kam es an
der Elberfelder Straße, in Höhe der Hausnummer 16, in Velbert zu einer
Verkehrsunfallflucht. Ein parkender silberner 3er BMW wurde an der Front
beschädigt. Es entstanden Kratzer im Bereich des linken vorderen Radkasten. Die
Schadenssumme beläuft sich auf etwa 1.500 Euro.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110,
jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge
zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich
sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die
Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der
Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei
möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug
(Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere
Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter,
verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
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Datum: 12.12.2019 - 15:33 Uhr
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