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Freitag der 13. - kein Glückstag für nigerianische Familie

ID: 2267334

(ots) - Am Freitag (13. Dezember) hat die Bundespolizei einer
fünfköpfigen nigerianischen Familie die Einreise nach Deutschland verweigert.
Die Migranten hatten versucht im Fernreisebus über die BAB 96 unerlaubt
einzureisen.

In den frühen Morgenstunden kontrollierten Lindauer Bundespolizisten am
Grenzübergang Hörbranz fünf Nigerianer als Insassen eines Fernreisebusses aus
Italien. Bei der Überprüfung des Familienvaters, der gültige italienische
Dokumente vorzeigte, stellten die Beamten ein Einreise- und Aufenthaltsverbot
für die Bundesrepublik fest. Die 34-jährige hochschwangere Frau konnte den
Beamten lediglich ihren nigerianischen Reisepass aushändigen. Die Eltern führten
für zwei Kinder, die fünfjährige Tochter und den sechsjährigen Sohn, gültige
italienische Dokumente mit. Die dreijährige Tochter hingegen war ausweislos.

Ersten Ermittlungen zufolge hatte die Ausländerbehörde München vor einem Monat
eine Ausweisungsverfügung gegen den 42-Jährigen erlassen, nachdem dessen Antrag
auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt worden war. Zudem wurde
eine auf drei Jahre befristete Wiedereinreisesperre gegen den Migranten, der
erstmals 2015 nach Deutschland einreiste, verhängt. Auch der Asylantrag der Frau
und der Kinder war bereits abgelehnt worden.

Die Bundespolizisten zeigten den die Eltern wegen versuchter unerlaubter
Einreise sowie den Vater zusätzlich wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten
Einreise an. Die Bundespolizisten verweigerten der Familie anschließend die
Einreise nach Deutschland und informierten die zuständige Ausländerbehörde über
den Sachverhalt.

Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Eicher Straße 3 | 87435 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.oea.controlling(at)polizei.bund.de





Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90
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Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
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Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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OTS: Bundespolizeidirektion München

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Datum: 13.12.2019 - 16:51 Uhr
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