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Ausweis des Zwillingsbruders benutzt - Zwillingsbruder stellt sich selbst

ID: 2268175

(ots) - Den Ausweis des Zwillingsbruders zu benutzen ist keine gute
Idee. Vor allem, wenn dieser viermal zur Festnahme ausgeschrieben ist.
Zwillingsbruder stellt sich am nächsten Tag selbst.

Am Samstagabend kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 23-Jährigen
in einer Regionalbahn von Basel nach Freiburg. Dabei wies sich der deutsche
Staatsangehörige mit einem Personalausweis aus. Die Überprüfung ergab vier
Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen. Auf Vorhalt gab der
23-Jährige an, dass es sich bei dem Ausweis um den seines Zwillingsbruders
handelt. Eine Überprüfung der Fingerabdrücke bestätigte die Angabe des Mannes.
Für die Haftbefehle musste er sich damit nicht verantworten. Wegen der Benutzung
des Ausweises seines Bruders wurde allerdings ein Strafverfahren wegen
Missbrauch von Ausweispapieren gegen den 23-Jährigen eingeleitet. Am
Sonntagnachmittag wurde ein 23-jähriger, deutscher Staatsangehöriger beim
Bundespolizeirevier in Lörrach vorstellig und gab an, dass gegen ihn vier
Haftbefehle bestehen die er begleichen möchte. Die Überprüfung bestätigte, dass
es sich diesmal um den gesuchten Zwillingsbruder handelte. Ihm wurden die
Haftbefehle wegen Erschleichen von Leistungen eröffnet und er konnte die
geforderten Geldstrafen von insgesamt 1370 Euro bezahlen.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Katharina Keßler
Telefon: 07628 8059-104
E-Mail: Pressestelle.weil(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116094/4469785
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Datum: 16.12.2019 - 08:43 Uhr
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