#PassAuf! - Fünf alkoholisierte E-Scooter-Fahrer festgestellt
(ots) - (mh) Am Premierenwochenende der E-Scooter in Paderborn hat die
Paderborner Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag im Innenstadtbereich
fünf Trunkenheitsfahrten registriert. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin,
dass für E-Scooter, die gleichen Promillegrenzen gelten, wie für Autofahrer.
Daher müssen zwei der kontrollierten Rollerfahrer nun mit einem Fahrverbot von
mindestens einem Monat und einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
Die Promilleregelung in Deutschland besagt, dass Verkehrsteilnehmer, die mit 0,5
Promille Alkohol im Blut erwischt werden, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Beim
ersten Verstoß dieser Art drohen, zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von
einem Monat sowie einem Bußgeld von 500 Euro. Das Bußgeld erhöht sich bei
weiteren Alkoholfahrten auf bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot auf bis zu drei
Monate. Ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld kann aber bereits erhalten, wer
mit 0,3 Promille Alkohol erwischt wird und durch sein Verhalten andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bei einem Promillewert von 1,1 wird der
Führerschein eingezogen und es droht eine Freiheitsstrafe. Bei Fahranfängern ist
überhaupt kein Alkohol am Steuer erlaubt. Wird trotzdem ein Fahrer mit Alkohol
im Verkehr erwischt, dann verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Dazu gibt
es einen Punkt in Flensburg, ein Bußgeld von 250 Euro und die Pflicht an einem
Aufbauseminar teilzunehmen. Die Polizei rät dazu, im Verkehr gänzlich auf
Alkohol zu verzichten, da die Reaktionsfähigkeit sinkt, aber die Bereitschaft,
ein Risiko einzugehen, steigt. Dazu werden oftmals Gefährdungssituationen
unterschätzt, was zu folgenschweren Unfällen führen kann.
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Datum: 16.12.2019 - 10:31 Uhr
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