Edenkoben - E-Scooter ohne Versicherungsschutz
(ots) - Seit Ende Juni sausen die E-Scooter auch durch Edenkoben. So
wurde gestern ein 17-jähriger Junge in der Luitpoldstraße angehalten, der mit
einem solchen Fahrzeug unterwegs war. Bei der Kontrolle gab er an, dass er
diesen Roller bei einem Onlinehandel für 250 Euro erworben hätte. Da die
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h betrug und er keinen
Versicherungsnachweis vorzeigen konnte, hat er sich nun ein Strafverfahren wegen
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingehandelt. Sein E-Scooter wurde
sichergestellt. Die Polizei weist darauf hin: E-Scooter dürfen nicht schneller
als 20 km/h fahren und grundsätzlich nicht auf Gehwegen benutzt werden. Die
Fahreigenschaften der Elektroroller sind ähnlich wie beim Fahrrad. Sie dürfen
nur auf Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen betrieben werden. Sind die
nicht vorhanden, dürfen sie auf die Fahrbahn, auch außerhalb geschlossener
Ortschaften. Zudem dürfen sie nur mit einer Versicherungsplakette auf
öffentlichen Straßen benutzt werden. Weil E-Scooter wegen ihres Motors
Kraftfahrzeuge sind, gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren.
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Michael Baron
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Datum: 17.12.2019 - 12:32 Uhr
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