Keine Geschenke für Einbrecher - "Riegel vor" auch an Weihnachten
(ots) - SR/ Bielefeld - Über die Weihnachtstage sind viele Häuser und
Wohnungen verlassen - aufgrund von Urlaubsabwesenheit, für Weihnachtsbesuche
oder für Kirchgänge. Sowohl kurzfristige, aber insbesondere auch längerfristige
Abwesenheiten nutzen Einbrecher auch an Weihnachten als günstige Gelegenheit.
Damit Ihre Geschenke und Ihre sonstigen Wertsachen auch dort bleiben, wo sie
sind, sollten Sie einfache Verhaltensregeln beachten - sicherheitsbewusstes
Verhalten und solide mechanische Sicherungstechnik (z. B. Schutzbeschläge und
Zusatzschlösser) stehen beim Einbruchschutz an erster Stelle und bieten dem
Einbrecher Widerstand.
Lassen Sie Wohnung oder Haus bei längerer Abwesenheit durch Verwandte, Bekannte,
Nachbarn oder andere "Haushüter" bewohnen oder bewohnt erscheinen: Briefkasten
leeren, Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher unregelmäßig
betätigen. Nutzen Sie auch bei kürzerer Abwesenheit Zeitschaltuhren für
Beleuchtung. Informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihre Abwesenheit und über den
Einsatz von Zeitschaltuhren für Rollläden und Beleuchtung. Lassen Sie Rollläden
nur nachts herunter, sonst entsteht tagsüber der Eindruck, die Bewohner seien
nicht da.
Verzichten Sie auf eine Mitteilung über Ihre Abwesenheit auf Ihrem
Anrufbeantworter und in sozialen Netzwerken.
Verschließen Sie Fenster, Balkon und Terrassentüren, auch wenn Sie nur kurz
weggehen - denn gekippte Fenster sind offene Fenster. Nutzen Sie konsequent
vorhandene technische Sicherungen. Eine nur ins Schloss gezogene Tür öffnet der
Täter in Sekundenschnelle.
Halten Sie die Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern tagsüber geschlossen.
Prüfen Sie vor dem Drücken des Türöffners, wer ins Haus will (zum Beispiel durch
einen Blick aus dem Fenster). Lassen Sie nur Personen ein, die bekanntermaßen zu
Ihnen wollen oder "ins Haus gehören".
Um Wohnungseinbrüche wirkungsvoll aufklären und Einbrecher identifizieren zu
können, ist die Polizei auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
Informieren Sie die Polizei bei verdächtigen Beobachtungen sofort über Notruf
110, insbesondere wenn Sie verdächtige Personen auf Ihrem Grundstück oder auf
Nachbargrundstücken beobachten, die sich offensichtlich unberechtigt dort
aufhalten. Wählen Sie auch den Notruf 110, wenn eine atypische Geräuschkulisse
(Glasbruch, Splittern) auf einen Einbruch hindeutet.
Jeder Hinweis hilft - wählen Sie den Notruf lieber einmal zu viel, als einmal zu
wenig!
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Datum: 19.12.2019 - 11:21 Uhr
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