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Flucht beendet durch couragiertes Einschreiten einer Polizeibeamtin

ID: 2271181

(ots) - Als eine Polizeibeamtin in Osnabrück nach ihrem 12-stündigen
Nachtdienst in der Kooperativen Regionalleitstelle am Sonntagmorgen (15.12.)
nach Hause kam, ließ sie ein lauter Knall auf der Straße sofort wieder hell wach
werden. Vor ihrer Haustür hatte ein Autofahrer einen Unfall verursacht. Sie lief
sofort auf die Straße, um Hilfe zu leisten, jedoch fehlte vom Unfallverursacher
jede Spur.

Auf der Straße zeigte sich aber ein erhebliches Trümmerfeld aus Fahrzeugteilen,
Überresten einer Hecke und einem Straßenschild. Die 32-jährige Polizeibeamtin
meldete den Unfall sofort telefonisch ihren Kolleginnen und Kollegen und räumte
unverzüglich die Trümmerteile von der Straße.

Plötzlich tauchte ein Kleinwagen aus einer Seitenstraße auf. Die Beamtin sah
sofort einen Unfallschaden am Auto und versuchte mit Handzeichen den Fahrer zum
Anhalten zu bewegen. Als der jedoch die uniformierte Beamtin sah, ergriff er die
Flucht.

Sie nahm daraufhin zu Fuß die Verfolgung auf und bemerkte kurze Zeit später ein
Taxi, welches in die Straße einbog. Diese Gelegenheit nutzte die Beamtin und
hielt den Taxifahrer an. Sie setzte sich ins Taxi und fuhr in die Richtung, in
die der Verursacher unterwegs sein musste.

Wie sie vermutet hatte, hatte der Unfallverursacher die gleiche Idee. Er
entschied sich dazu, seinen Unfallwagen lieber stehen zu lassen und hatte das
Taxi gerufen. Die Polizeibeamtin erkannte sowohl ihn, als auch seinen Kleinwagen
mit dem frischen Unfallschaden. Nachdem er eingestiegen war, klickten auch schon
die Handschellen. Im Taxi ging es zurück an die Unfallstelle, wo bereits die
Kollegen auf den Unfallverursacher warteten.

Für die couragierte Beamtin ging es nun endlich nach Hause, in den mehr als wohl
verdienten Feierabend. Für den 25-jährigen Unfallverursacher ging es auf die
Dienststelle, dort stellten die Polizeibeamten einen Atemalkoholwert von 2,0




Promille fest. Ihm drohen nun empfindliche Strafen wegen des unerlaubten
Entfernen vom Unfallort und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Nadine Kluge-Gornig
Telefon: 0541/327-1034
E-Mail: pressestelle(at)pd-os.polizei.niedersachsen
http://www.pd-os.polizei-nds.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104232/4474232
OTS: Polizeidirektion Osnabrück

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Datum: 19.12.2019 - 14:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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