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Polizeiautobahnstation Ruchheim - Weihnachtsprävention 2019: Berauschendes Weihnachtsfest vernünftig feiern

ID: 2272535

(ots) - Ruchheim - Advent bedeutet Ankunft. Dass Weihnachten nicht
mehr fern ist, erkennt jeder an der vierten brennenden Kerze am Adventskranz.
Eine anstrengende, aber auch schöne Adventszeit neigt sich dem Ende. Ein
aufregendes Jahr liegt hinter uns und nur noch Weihnachten und Silvester vor
uns. Die Polizeiautobahnstation Ruchheim möchte Ihnen anlässlich der noch
bevorstehenden Feste die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr näher bringen.
Wer sich zum Festessen mehr als 1 - 2 Gläser gönnt, egal ob Wein oder Bier,
sollte unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausweichen, als
sich selbst hinter das Steuer zu setzen. Abgesehen von Ihrem Führerschein
riskieren Sie vor allem Ihre Gesundheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.
Sollten Sie tatsächlich einen Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol
verursachen, verlieren Sie nicht nur Ihren Führerschein, sondern auch jede Menge
Geld, da die meisten Versicherungen unter diesen Umständen den angerichteten
Schaden nicht bezahlen werden. Das wäre alles Andere als eine schöne Bescherung.
Auch wenn wir Ihnen ein berauschendes Weihnachtsfest wünschen, appellieren wir
an Ihre Vernunft und erläutern daher noch einmal die gesetzlichen
Promillegrenzen: Wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen und hierbei über 0,3
Promille Alkohol im Blut haben, begehen Sie eine Straftat. Sollten Sie ohne
Verkehrsunfall mit einem Promillewert zwischen 0,5 - 1,09 in einer
Verkehrskontrolle auffallen, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit. Hier erwarten
Sie beim ersten Mal ein 1-monatiges Fahrverbot und ein Bußgeld von 500EUR. Ab
1,1 Promille spricht man von der "absoluten Fahruntüchtgkeit" bei
Kraftfahrzeugführern. Die rechtlichen Konsequenzen sind ein Fahrverbot von
mindestens 6 Monaten und eine Geldstrafe, die individuell festgelegt werden, da
es sich um eine Straftat handelt. Ebenso verhält es sich auch auf dem Fahrrad,




eine "absolute Fahruntüchtigkeit" erreicht man, wenn die 1,6 Promillegrenze
überschritten wird.

Das Unfallrisiko ist mit Alkohol 10 mal größer, daher empfehlen wir ganz auf
Alkohol zu verzichten, um eine sichere Ankunft zu erreichen.

Die Polizeiautobahnstation Ruchheim wünscht Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest
und einen guten, bestenfalls nüchternen, Rutsch ins neue Jahr.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
PK König

Telefon: 06237-933-0
E-Mail: pdneustadt.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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OTS: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

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Datum: 22.12.2019 - 09:59 Uhr
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