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Bundespolizei zieht insgesamtüber 6.000 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein

ID: 2273075

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle
verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere
Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser
Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 6.134,62 Euro
verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Ein 35-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Pristina festgestellt, weil
die Staatsanwaltschaft Koblenz den Mann zur Festnahme wegen Urkundenfälschung
ausgeschrieben hatte. Der kosovarische Staatsangehörige konnte die
Freiheitsstrafe von 40 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 889,80
Euro beglich.

Des Weiteren wurde eine 25-Jährige im Rahmen der Ausreisekontrolle nach
Edinburgh kontrolliert. Dabei wurde der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen
wegen Diebstahls festgestellt. Die chinesische Staatsangehörige konnte die
Freiheitsstrafe von 40 Tagen ebenfalls umgehen, da sie die Geldstrafe in Höhe
von 332,- Euro bei der Bundespolizei einzahlte. Anschließend konnte die junge
Frau ihren Flug nach Schottland antreten.

Außerdem konnte ein 37-jähriger Deutscher festgestellt werden, der von der
Staatsanwaltschaft Krefeld zur Festnahme wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
ausgeschrieben war. Aufgrund Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.527,22 Euro
konnte der Mann seine Heimreise nach Langenfeld fortsetzen und musste nicht für
37 Tage in die JVA.

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Samsun wurde eine 28-Jährige
kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte die polnische
Staatsangehörige wegen Computerbetruges zur Festnahme ausgeschrieben. Die junge
Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 900,- Euro zunächst nicht aufbringen.
Deshalb kontaktierte sie ihre Mutter, um die Summe auftreiben zu können und
somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank der Mutter gelang ihr




dies, welche die Geldstrafe bei einer Polizeiwache in Herford einzahlte. Dadurch
konnte die Frau die Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen doch noch umgehen.

Ebenfalls bei der Einreisekontrolle wurde eine 42-Jährige festgenommen, da die
Frau von der Staatsanwaltschaft München mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Die
bulgarische Staatsangehörige konnte die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wegen
Ausübung der verbotenen Prostitution von 72 Tagen verhindern, da ein Bekannter
die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.873,50 Euro bei einer Polizeiwache in
Augsburg beglich.

Bei der Einreisekontrolle nach Madrid wurde eine 46-Jährige festgestellt, die
von der Staatsanwaltschaft Münster wegen Urkundenfälschung zur Festnahme
ausgeschrieben war. Die Deutsche konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Tagen
umgehen, da sie die Geldstrafe in Höhe von 612,- Euro bezahlte.

Bei einem bulgarischen Staatsangehörigen aus Sofia kommend wurde ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart festgestellt. Der
Mann wurde im September 2019 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen wegen
gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Verurteilte konnte die Geldstrafe
in Höhe von 1.012,- Euro nicht auftreiben und wurde nach seiner Festnahme in die
JVA eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4476644
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Datum: 23.12.2019 - 10:49 Uhr
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