191223-4-pdnms Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
(ots) - Neumünster/Am 28.12.19 startet der Verkauf von
Feuerwerkskörpern. Kaufen Sie nur in Deutschland geprüftes Silvesterfeuerwerk.
Die Polizei weist daraufhin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2
(Kleinfeuerwerk wie Böller, Kanonenschläge, Raketen etc.) nur am 31. Dezember
und am 1. Januar von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
abgebrannt werden dürfen. Außerdem gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerk in
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie
Reet- und Fachwerkhäusern. Aus gefahrenabwehrenden Gründen können Böller
sichergestellt werden. Und noch ein wichtiger Sicherheitstipp: Der Genuss von
Alkohol und das Abbrennen von Pyrotechnik vertragen sich nicht! Wir wünschen
allen einen sicheren und friedvollen Jahreswechsel.
Michael Heinrich
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Datum: 23.12.2019 - 11:43 Uhr
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