Nachtrag zur Pressemitteilung "Explosion in Wohnhaus in Ibbenbüren"
(ots) - Explosion durch 49-jährigen Bewohner mittels Gasflasche
vorsätzlich herbeigeführt Nachtrag zur Pressemitteilung "Explosion in Wohnhaus
in Ibbenbüren - 49-Jähriger schwer verletzt" (ots vom 01.01., 12:30 Uhr)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei
Steinfurt und der Polizei Münster Nach der Explosion in einem Wohnhaus am
Neujahrsmorgen (1.1., 01:07 Uhr) in Ibbenbüren wird der 49-jährige Beschuldigte
mit lebensgefährlichen Verletzungen weiterhin in einer Spezialklinik behandelt.
Erste Ermittlungen der eingesetzten Mordkommission deuten darauf hin, dass der
Ibbenbürener die Explosion in suizidaler Absicht vorsätzlich herbeigeführt hat.
"Der von uns hinzugezogene Brandsachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der
49-Jährige mittels Manipulation an einer Propangasflasche die Explosion
verursacht hat", erklärte der Leiter der Mordkommission Ulrich Bux. "Nur durch
Glück wurden keine weiteren Menschen schwer verletzt oder getötet." Mehrere
Bewohner und Besucher des Einfamilienhauses mit mehreren Parteien schreckten
durch die Detonation in der Nacht auf und konnten aus dem Haus flüchten. Eine
junge Frau erlitt leichte Schnittverletzungen an den Händen. Das Wohnhaus ist
seitdem einsturzgefährdet und nicht mehr bewohnbar. Auch benachbarte Häuser
wurden in Mitleidenschaft gezogen. "Wir ermitteln wegen versuchten Mordes gegen
den 49-jährigen Ibbenbürener, da er durch das Herbeiführen der Explosion auch
den Tod der anderen Bewohner billigend in Kauf genommen hätte", erläuterte
Oberstaatsanwalt Stefan Lechtape. Die Ermittlungen der Mordkommission,
insbesondere zu einem möglichen Motiv, dauern an.
Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Stefan Lechtape unter der Telefonnummer
0251 494-2415
Rückfragen bitte an:
Polizei Steinfurt
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Telefon: 02551 152200
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Datum: 02.01.2020 - 11:11 Uhr
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Ibbenbüren
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