Himmelslaternen auch in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit 2009 verboten
(ots) - Nach dem verheerenden Feuer im Krefelder Zoo wurde in einigen
Medien fälschlicherweise darüber berichtet, dass in Mecklenburg-Vorpommern die
sogenannten Himmelslaternen erlaubt seien.
Innenminister Lorenz Caffier ordnete bereits im August 2009 für
Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Verbot an. Die Veröffentlichung
erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V am 26.08.2009. Ein Verstoß gegen
das Verbot stellt auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer
Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Eine Lockerung der Verordnung, wie einige Nachrichtendienste berichteten, ist
nicht erfolgt! In Mecklenburg-Vorpommern ist es weiter ohne Ausnahme verboten
Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.
Link zum Gesetz: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?
showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-BallonLBrVerhVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Dörte Lembke
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: Doerte.Lembke(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/4481987
OTS: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Original-Content von: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.01.2020 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2276915
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: IM-MV
Stadt:
Schwerin
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Himmelslaternen auch in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit 2009 verboten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium f (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).