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Folgenschwere Fahrt

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(ots) - Der Unterschied zwischen dem Abschleppen und dem Schleppen
eines motorisierten Fahrzeuges ist den Wenigsten bekannt. So auch zwei 24 und 32
Jahre alten Männern, die am Sonnabendnachmittag (04.01.2020), gegen 15.00 Uhr,
mit einem Fahrzeuggespann, bestehend aus zwei PKW, die Hafenstraße befahren
hatten. Zeugen hatten zuvor das mit einem Seil verbundene Gespann beobachtet,
wie es u. a. unter Missachtung von Vorfahrtsregelungen, ohne Nutzung der
Warnblinkanlage und ohne amtliche Kennzeichen die Hafenstraße stadteinwärts
befuhr und in die Rutenbergstraße abbog. Dort wurden die Fahrzeuge durch eine
Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der
geschleppte, hintere VW stark beschädigt war. Alle Scheiben waren zerstört,
Beleuchtungselemente waren nicht mehr vorhanden und Teile des Motors fehlten.
Der 32jährige Besitzer und Fahrzeuglenker war nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis der Klasse B und der VW verfügte weder über eine Betriebserlaubnis
noch den erforderlichen Versicherungsschutz für die Teilnahme am öffentlichen
Straßenverkehr. Der 24jährige Fahrer des Zugfahrzeuges hatte zwar die
Fahrerlaubnis der Klasse B, hätte aber zum Führen dieses Gespannes die Klasse BE
haben müssen. Gegen die beiden wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne
erforderliche Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und
Steuerhinterziehung eingeleitet. Da gegen den 32jährigen noch ein Haftbefehl
vorlag, wurde er abschließend in die JVA eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Polizei Bremerhaven
Frank Schmidt
Telefon: 0471/ 953 - 1400
E-Mail: f.schmidt(at)polizei.bremerhaven.de
https://www.polizei.bremerhaven.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/134196/4483963
OTS: Polizei Bremerhaven

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Datum: 05.01.2020 - 12:57 Uhr
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