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200107-2-K "Wohnung gegen Kaution zu vermieten" - Achtung, Betrug!

ID: 2280069

(ots) - Eindringlich warnt die Polizei Köln vor Internet-Betrügern, die
weit überörtlich die derzeit angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ausnutzen.
In Immobilienportalen - mitunter auch vor Ort - täuschen die Täter ein
attraktives Mietwohnungsangebot vor. Ihr alleiniges Ziel ist jedoch das
Abkassieren des Kautionsbeitrags zwischen 500 und 2500 Euro bei den
Interessenten. Diese stehen anschließend vor einer tatsächlich nicht disponiblen
Wohnung.

So aktuell geschehen im Ortsteil Bilderstöckchen. Am Freitag (3. Januar) machte
eine Anwohnerin der Ulmer Straße gegenüber Beamten der Polizeiwache Nippes
folgende Angaben: Innerhalb der letzten Tage hätten mehrmals Personen an ihrer
Tür geklingelt und behauptet, diese Wohnung gemietet zu haben. Auf Nachfrage
legten die Männer jeweils authentisch wirkende Mietverträge vor. Einer (27) der
Geschädigten gab zudem an, dem Anbieter vorab eine Kaution in Höhe von 1800 Euro
gezahlt zu haben. Die spätere Überprüfung der Kopie eines dieser "Mietverträge"
ergab folgerichtig, dass es sich um eine Fälschung handelt. Der Betrüger hatte
diese Wohnung über soziale Netzwerke gleichzeitig an mehrere Männer
"vermittelt".

Es ergaben sich Hinweise auf weitere betrügerisch angebotene Unterkünfte.
Mehrfach hatten die letztlich geschädigten Interessenten die ihnen gebotene
Gelegenheit genutzt, die in Rede stehende Wohnung zu besichtigen. Tatsächlich
hatte in diesen Fällen der Betrüger die Räumlichkeiten seinerseits über einen
Online-Übernachtungsdienst kurzfristig als Ferienwohnung gemietet. Das
Kriminalkommissariat 33 hat die Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen.

Die Polizei empfiehlt Privatpersonen dringend, sich so gut es geht über deren
Geschäftspartner zu informieren. Hilfe bieten Internet-Seiten von
Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen oder speziellen Diskussionsforen




und Computerzeitschriften über mögliche Risiken eines Geschäftsabschlusses im
Internet. Vor Zahlung einer Kaution könnte ein Interessent den Anbieter um einen
entsprechenden Eigentumsnachweis bitten. Wenn die örtliche Möglichkeit besteht,
kann man sich bei benachbarten Anwohnern rückversichern, ob es sich tatsächlich
um eine zu vermietende Wohnung handelt. Eine Kautions-Überweisung ist auch auf
ein mit dem Anbieter kooperiertes Kautionskonto möglich. Dahingehend müsste sich
der Anbieter gegenüber dem Kreditinstitut entsprechend authentisieren. (cg)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

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OTS: Polizei Köln

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Datum: 07.01.2020 - 16:12 Uhr
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