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200110-1-K Zwei leichtverletzte E-Scooter-Fahrer und eine Trunkenheitsfahrt

ID: 2280717

(ots) - Innerhalb von sieben Stunden haben Innenstadtpolizisten zwischen
Donnerstagabend (9. Januar) und Freitagnacht (10. Januar) zwei Verkehrsunfälle
mit verletzten E-Scooter-Fahrern (23, 46) aufgenommen. Einer der Verletzten
stand dabei unter Alkoholeinfluss. Die Fahrt einer weiteren betrunkenen
E-Scooter-Nutzerin (20) stoppten Polizisten. Zwei leichtverletzte Männer und
zwei Blutproben sind das Resultat.

Entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fuhr ein 46-Jähriger am Donnerstag
(9. Januar) gegen 17.30 Uhr mit einem E-Scooter auf der Straße Heumarkt in der
Altstadt-Süd in Richtung Rheinufer. In Höhe der Einfahrt zu einem dortigen Hotel
musste er aufgrund eines einfahrenden Volvo eine Gefahrenbremsung durchführen
und stürzte dabei mit dem Kopf voran zu Boden. Rettungskräfte brachten den
Kölner mit Kopfverletzungen in ein Krankenhaus.

Sieben Stunden später stürzte ein 23-Jähriger bei einem Alleinunfall auf dem
Hohenzollernring in der Neustadt-Nord. Bei einem Bremsvorgang kam der junge Mann
ins Straucheln und flog kopfüber von dem geliehenen E-Scooter. Hierbei erlitt er
leichte Gesichtsverletzungen. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert
von 1,8 Promille, sodass ihm auf Anordnung der Beamten ein Arzt eine Blutprobe
entnahm. Außerdem stellten die Uniformierten seinen Führerschein sicher.

Nur 20 Minuten später stoppten Einsatzkräfte auf der Zülpicher Straße in der
Neustadt-Süd die Trunkenheitsfahrt einer 20-jährigen E-Scooter-Fahrerin. Ein
Alkoholtest bei der Kölnerin, die mit einer 20-jährigen Begleiterin auf dem
Leihgerät in Richtung Sülz fuhr, ergab fast 1,5 Promille. Auf Anordnung der
Beamten entnahm ihr ein Arzt auf der Polizeiwache eine Blutprobe. Eigenen
Angaben zur Folge wusste sie nicht, dass eine Fahrt unter dem Einfluss von
alkoholischen Getränken auf einem E-Scooter solche Konsequenzen haben kann.





In diesem Zusammenhang gibt die Polizei Köln nochmals folgende Hinweise:

- Machen sie sich mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut.
E-Scooter sind keine Spielzeuge! Üben sie das Fahren vor der
ersten Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Bewegen sie sich
erst im dichteren Verkehr, wenn sie ein sicheres und gutes
Gefühl im Umgang mit dem Fortbewegungsmittel haben.

- Nutzen sie die vorgeschriebenen Radwege. Wenn kein Radweg
vorhanden ist, nutzen sie die Fahrbahn. Gehwege sind tabu!

- Tragen sie zu ihrer eigenen Sicherheit einen Helm und
Protektoren.

- Fahrbahnunebenheiten und Ablenkung (Handy, Kopfhörer, etc.)
verursachen Gefahren

- Nehmen sie Rücksicht auf Andere und beharren sie nicht auf ihr
Recht!

- Fahren sie umsichtig und vorsichtig!

- Die Fahrt unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss kann zum Entzug
der Fahrerlaubnis führen. Es gelten dieselben Promillegrenzen
wie beim Autofahren. (mw)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4488528
OTS: Polizei Köln

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Datum: 10.01.2020 - 11:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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