Gemarkung Eschershausen - Kurvenverlauf Schelenhufe:Überholverbot für LKW
- Verkehrssicherheitskommission reagiert auf umgekippte LKW -
(ots) - Spektakuläre Verkehrsunfälle, bei denen Lastzüge in
dem engen Kurvenverlauf auf dem Überholfahrstreifen umgekippt waren,
soll es in Zukunft nicht mehr geben. Das jedenfalls ist die
Zielrichtung des Überholverbotes, das auf Anordnung der
Verkehrssicherheitskommission des Landkreises Holzminden jetzt auf
der Bundesstraße 64 in der Gemarkung Eschershausen im Bereich des so
genannten Parkplatzes "Schelenhufe", eingerichtet wurde.
Insgesamt acht Verkehrsunfälle in den letzten beiden Jahren hatte
die Polizei in der bergauf verlaufenden scharfen Rechtskurve
aufnehmen müssen. LKW und Lastzüge, die beim Überholen den
Überholfahrstreifen benutzten, hatten den Kurvenverlauf
offensichtlich unterschätzt und waren mit nicht angepasster
Geschwindigkeit in die Kurve gefahren, waren dabei komplett umgekippt
und auf dem Gegenfahrstreifen oder gar im gegenüberliegenden
Straßengraben gelandet.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 15.07.2010 - 14:19 Uhr
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