Auseinandersetzung im Karlsruher Hauptbahnhof
(ots) - Montagabend kurz nach 20:00 Uhr wurden Beamte der
Bundespolizei zu einer Spielothek im Karlsruher Hauptbahnhof gerufen. Hier war
es zuvor zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Mitarbeiter und einem Gast
gekommen.
Der 49-Jährige Deutsche fiel dem 58-jährigen Mitarbeiter bereits seit ein paar
Tagen auf. Er zeigte sich häufig aggressiv und beleidigend. Aus diesem Grund
sollte dem Mann heute der Zutritt zur Spielothek verwehrt bleiben. Der
49-Jährige schien mit einem Spielverbot in der Lokalität jedoch nicht
einverstanden zu sein. Er zeigte sich wiederum aggressiv und beleidigend. Hinzu
kam an diesem Abend, dass der 49-Jährige dem Mitarbeiter ins Gesicht spuckte.
Die daraufhin verständigte Bundespolizei nahm die Personalien des Mannes auf und
führte einen Alkoholtest durch. Mit 1,6 Promille war der Mann noch in der Lage
seinen Weg selbstständig fortzusetzen. Die Beamten erteilten ihm daher einen
Platzverweis für den Karlsruher Hauptbahnhof. Zudem erwartet den Mann nun eine
Anzeige wegen Körperverletzung.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116093/4491282
OTS: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.01.2020 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2282938
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Auseinandersetzung im Karlsruher Hauptbahnhof"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).