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Vier Personen, fünf Haftbefehle - Bundespolizei zieht über 7.000 Euro Geldstrafe ein

ID: 2283624

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle
verschiedener Flüge wurden am gestrigen Nachmittag innerhalb von drei Stunden
durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt
zu einer Geldstrafe von 7.045,46 Euro verurteilt, die bei der Bundespolizei
beglichen wurden.

Eine 78-Jährige wurde bei der Ausreisekontrolle nach Antalya festgestellt, weil
die Staatsanwaltschaft Essen die Frau zur Festnahme wegen Verstoßes gegen das
Ordnungswidrigkeitengesetz ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Essen hatte die
ältere Dame bereits im Mai 2019 wegen einer Bußgeldsache zu einer
Erzwingungshaft von 30 Tagen verurteilt. Die türkische Staatsangehörige hatte
die ergangene Haftantrittsladung jedoch ignoriert und wurde deshalb zur Fahndung
ausgeschrieben. Die aus Essen stammende Frau konnte die Haftstrafe umgehen,
indem sie die Geldstrafe in Höhe von 750,- Euro beglich.

Des Weiteren wurde ein 31-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Erbil
kontrolliert. Dabei wurden zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stuttgart
wegen Körperverletzung und Betruges festgestellt. Der in Hannover lebende Mann
konnte wurde zu Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen und zu einer Reststrafe von
13 Tagen (ursprünglich 35 Tagen) verurteilt. Die Geldstrafen in Höhe von
1.679,50 Euro und 836,70 Euro konnte er zunächst nicht aufbringen. Deshalb
kontaktierte er einen Bekannten, um die Summe auftreiben zu können und somit
nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank des Freundes gelang ihm dies,
welcher die Geldstrafen bei der Bundespolizeiinspektion Hannover einzahlte.
Dadurch konnte der syrische Staatsangehörige die Ersatzfreiheitsstrafen von
insgesamt 103 Tagen doch noch umgehen.

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Erbil wurde ein 56-Jähriger




kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte den Deutschen wegen
Steuerhinterziehung zur Festnahme ausgeschrieben. Der in Oberhausen wohnende
Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verhindern, da er die
Geldstrafe in Höhe von 3.102,26 Euro bei der Bundespolizei beglich.

Ebenso wurde ein türkischer Staatsangehöriger bei der Ausreisekontrolle nach
Esenboga festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahren
ohne Versicherungsschutz zur Festnahme ausgeschrieben war. Die 47-Jährige aus
Bad Iburg hatte sich auf die ergangene Ladung zum Strafantritt allerdings nicht
gestellt. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen umgehen, da er
die Geldstrafe in Höhe von 677,- Euro bezahlte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

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Datum: 15.01.2020 - 08:55 Uhr
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