Fahren ohne Fahrerlaubnis mit nicht zugelassenem Pkw und gefälschten Kennzeichen
(ots) - Am 14.01.2020 gegen 12:30 Uhr befand sich ein Polizeibeamter des
Polizeireviers Röbel auf dem Weg zum Dienst.
Auf dem Weg dorthin kam dem Beamten in Röbel an der Kreuzung L 24/ Bahnhofstraße
ein blauer Pkw Audi entgegen, dessen Fahrer dem Beamten aus seiner polizeilichen
Tätigkeit mehrfach bekannt war. Zudem war dem Beamten bekannt, dass der
29-jährige Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Beamte wendete
daraufhin seinen privaten Pkw und nahm die Verfolgung in Richtung Gewerbegebiet
Glienholzweg auf. Während der Fahrer auf ein dortiges Betriebsgelände fuhr,
seinen Pkw abstellte und in den Betrieb ging, wartete der Beamte vor dem
Grundstück auf seine inzwischen verständigten Kollegen. Als die hinzugerufene
Funkwagenbesatzung eintraf, begaben sich die Beamten gemeinsam in den Betrieb,
wo der 29-Jährige angetroffen und rechtlich belehrt wurde. Im Rahmen der
Ermittlungen stellte sich zusätzlich heraus, dass der genutzte Pkw nicht
zugelassen war und mit gefälschten Kennzeichen geführt wurde. Die Kennzeichen
wurden als Beweismittel sichergestellt. Außerdem ergaben sich den Beamten vor
Ort Hinweise auf den zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln bei dem
Beschuldigten. Ein freiwilliger Urintest verlief positiv.
Im Anschluss wurde der Beschuldigte zur Blutprobenentnahme ins Klinikum nach
Röbel verbracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen.
Die Ermittlungen wurden in der Kriminalkommissariatsaußenstelle in Röbel
aufgenommen. Die Beamten ermitteln gegen den Beschuldigten wegen des Fahrens
ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die
Fahrzeugzulassungsverordnung, Urkundenfälschung sowie Fahren unter dem Einfluss
von Betäubungsmitteln.
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Kathrin Jähner
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Datum: 15.01.2020 - 11:01 Uhr
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