Tatklärung von zwei schweren Raubüberfällen aus 2015 - Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen
(ots) - Am 29.09.2015 ereignete sich in Remagen ein schwerer
Raubüberfall in einer Wohnung zum Nachteil einer damals 51-jährigen
Geschädigten. Gegen 02:30 Uhr drangen vier rumänische Täter gewaltsam ins
Anwesen ein, überwältigten die Geschädigte und fesselten diese mit Kabelbindern
an Händen und Füßen. Des Weiteren deuteten die Täter an, ihr die Kehle
durchzuschneiden. Der Haupttäter versetzte der Geschädigten zudem mehrere
Faustschläge ins Gesicht. Aus dem Tresor wurde seinerzeit eine hohe Summe an
Bargeld entwendet. Die Geschädigte konnte sich noch selbst aus der Fesselung
befreien und die Polizei verständigen.
Zwei Tage vor dieser Tat kam es in Nieder-Olm bei Mainz ebenfalls zu einem
brutalen Raubüberfall in Wohnung mit gleichem Modus Operandi.
Der Remagener Fall ist damals aufgrund des Tatzusammenhangs zur weiteren
Bearbeitung nach Mainz abgegeben worden. Durch intensive Ermittlungsarbeit einer
eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe der Kriminaldirektion Mainz konnten die
vier rumänischen Täter identifiziert und Haftbefehle erwirkt werden. Drei der
Täter wurden bereits im Jahr 2017 nach Deutschland überstellt und vom
Landgericht Mainz für die beiden Raubüberfälle in Nieder-Olm und Remagen
verurteilt. Die Auslieferung des vierten Täters erfolgte erst im Jahr 2019.
Dieser konnte vor wenigen Wochen vom Landgericht Mainz zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt werden, wodurch der
Fall nochmal in den aktuellen Fokus gerückt ist. Insgesamt verhängte das
zuständige Landgericht in Mainz für die vier rumänischen Täter
Gesamtfreiheitsstrafen von 30 Jahren und 9 Monaten!
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Datum: 15.01.2020 - 11:12 Uhr
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