Nachtrag zum Presseaufruf vom 20.12.2019 " Mann belästigt Mädchen" Polizei Saarburg/Konz informieren über den Abschluss der Ermittlungen im Nachgang der Pressemeldung
(ots) - Nach der Schilderung des Sachverhaltes in unserer Pressemitteilung,
wonach ein Unbekannter versucht haben soll, eine 10-jährige Schülerin im Bereich
des Schwester-Marcellina-Weges festzuhalten, hatten sich Zeugen des Sachverhalts
gemeldet. Nach den Vernehmungen dieser Zeugen und weiteren Ermittlungen hat die
Polizei den Sachverhalt jetzt aufgeklärt. Demnach ist das Kind den Schulweg an
dem letzten Tag vor den Ferien zunächst alleine gegangen. Letztlich habe sie
sich unsicher gefühlt und sei zurückgekehrt. Dort hat sie andere Personen
gebeten sie zu begleiten, welches diese letztlich auch taten. Die Anwesenheit
und der Kontakt zu dem ursprünglich genannten Mann hat es nach Auskunft des
Kindes und der Begleitung nicht gegeben.
Rückfragen bitte an:
Franz Pauly
Polizeiwache Konz
POLIZEIPRÄSIDIUM TRIER
Granastraße 116
54329 Konz
Telefon 06501-9268-20
Telefax 06501-9268-50
pwkonz(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117698/4493094
OTS: Polizeidirektion Trier
Original-Content von: Polizeidirektion Trier, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.01.2020 - 15:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2284220
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDTR
Stadt:
Konz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nachtrag zum Presseaufruf vom 20.12.2019 " Mann belästigt Mädchen" Polizei Saarburg/Konz informieren über den Abschluss der Ermittlungen im Nachgang der Pressemeldung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Trier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).