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Bundespolizei vereitelt Schleusung unter lebensgefährlichen Umständen

ID: 2285390

(ots) - Beamte der Bundespolizei Passau haben am Donnerstag (16. Januar)
gegen 12.00 Uhr auf der B12 am Parkplatz Hart eine Einschleusung unter
lebensbedrohlichen Bedingungen verhindert. Zwei der insgesamt sechs geschleusten
Personen lagen ungesichert im verschlossenen Kofferraum des Fahrzeugs. Der
Fahrer wird am heutigen Freitag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Bei der Kontrolle eines fünfsitzigen VW Polo mit deutschem Kennzeichen konnte
sich der 35-jährige irakische Fahrer mit einem deutschen Aufenthaltstitel
ausweisen. Die vier zwischen 15 und 22 Jahre alten syrischen und iranischen
Mitfahrer konnten keine Ausweisdokumente vorzeigen. Die Fahnder entdeckten im
verschlossenen Kofferraum des Autos zudem zwei weitere Personen, welche der
Schleuser der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzte. Auch sie
waren ohne Passpapiere. Die Insassen gaben an, für die Schleusungen Summen im
hohen vierstelligen Bereich bezahlt zu haben.

Nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Landshut durchsuchten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Kleve die Wohnung des Beschuldigten in
Nordrhein-Westfalen. Hier wurde der 12-jährige Sohn des Schleusers angetroffen,
den dieser für mehrere Stunden alleine in der Wohnung ließ. Der Junge wurde dem
zuständigen Jugendamt übergeben.

Der Iraker wird mit dem Ziel der Untersuchungshaft dem Ermittlungsrichter am
Amtsgericht in Landshut vorgeführt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Einschleusung
unter lebensgefährdender Behandlung wurde eingeleitet. Die restlichen
Fahrzeuginsassen werden wegen unerlaubter Einreise angezeigt, fünf von ihnen
werden nach Österreich zurückgewiesen. Der 15-Jährige wurde dem zuständigen
Jugendamt übergeben. Weitere Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat übernimmt
der Ermittlungsdienst der Bundespolizei Passau.

Rückfragen bitte an:

Daniel Gibis




Bundespolizeiinspektion Passau
Danzigerstraße 49 | 94036 Passau
Telefon: 0851 756 350 116
E-Mail: passau.presse(at)polizei.bund.de

Die Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Passau mit ihren
Revieren in Passau, Freyung, Landshut und Zwiesel erstreckt sich auf
den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern ohne den Landkreis
Kelheim.
Die polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere die
Binnengrenzfahndung an den Schengen-Binnengrenzen zu Tschechien und
Österreich, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
sowie die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und
die Sicherheit der Bahnreisenden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 17.01.2020 - 10:57 Uhr
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