Geschwindigkeitsmessung und Trunkenheitsfahrt
(ots) - Northeim, Einbecker Landstraße
Sa., 18. Jan. 2020, zw. 12.30 und 13.30 Uhr
NORTHEIM (ri). Auf der Einbecker Landstraße (stadteinwärts zw. Hollenstedter Weg
und Anton-Bruckner-Straße) wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.
Zunächst lagen die Verstöße im Bereich bis 82 km/h = 32 km/h Überschreitung. Bei
der neunten festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung (19 km/h zu schnell)
wurde bei dem 66-jährigen Fahrer aus Bad Gandersheim Alkoholgeruch festgestellt.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille. Daraufhin erfolgte
eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins. Gegen den
Fzg-Halter, 84-jährig aus Bad Gandersheim, der Beifahrer im Fzg war, wurde
ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet -> Zulassen einer Trunkenheitsfahrt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten beide ihre Fahrt fortsetzen,
jetzt allerdings mit dem Fzg-Halter als Fahrer.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Northeim
Pressestelle
Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_northeim/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57929/4495650
OTS: Polizeiinspektion Northeim
Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.01.2020 - 15:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2286151
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Northeim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Geschwindigkeitsmessung und Trunkenheitsfahrt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Northeim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).