Sechs Haftbefehle vollstreckt
(ots) - Gleich sechs Haftbefehle vollstreckte die Gelsenkirchener
Polizei am vergangenen Wochenende im Stadtgebiet. Vier der sechs Festgenommenen
wurden in eine Justizvollzugsanstalt oder ins Polizeigewahrsam gebracht. Am
Freitag, 17. Januar, gegen 12.10 Uhr, erschien ein 24-Jähriger in der
Polizeiwache Nord am Rathausplatz. Bei seiner Überprüfung stellen Polizisten
fest, dass gegen den Gelsenkirchener ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Bochum wegen Sachbeschädigung vorlag. Als die Beamten ihn festnehmen wollten,
versuchte der 24-Jährige erfolglos zu flüchten. Da er Drogen bei sich hatte,
erwartet ihn nun noch ein neues Strafverfahren. Am Samstag, 18. Januar, gegen
6.15 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte an der Wanner Straße in Bulmke-Hüllen
eine 33-Jährige. Gegen die Gelsenkirchenerin lag ein Untersuchungshaftbefehl des
Amtsgerichts Gelsenkirchen wegen Nichterscheinens zur Hauptverhandlung nach
Widerstand und gefährlicher Körperverletzung vor. Am gleichen Tag, gegen 7.20
Uhr, wurde eine 30-Jährige auf der Straße Im Sundern in Schalke-Nord überprüft.
Die Gelsenkirchenerin wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen
Diebstahls gesucht und musste die Beamten zu Wache begleiten. Nachdem die
Gesuchte dort die geforderte Geldstrafe von fast 900 Euro bezahlt hatte, wurde
sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Kurze Zeit später, gegen 8.25 Uhr,
kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung an der Probst-Wenker-Straße in Horst
einen 51-Jährigen, der sich an einem Auto zu schaffen gemacht hatte. Gegen den
Gelsenkirchener lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen
Erschleichens von Leistungen vor. Bei einer Verkehrskontrolle am Samstagmittag,
gegen 11.50 Uhr, auf der Bismarckstraße in Bulmke-Hüllen stellten die Polizisten
fest, dass gegen den 36-jährigen Autofahrer ein Haftbefehl wegen Diebstahls
bestand. Ebenfalls wegen Diebstahls gesucht wurde ein 37-Jähriger ohne festen
Wohnsitz, den Polizisten am Samstagabend, gegen 20.50 Uhr, auf dem Festweg in
Ückendorf kontrollierten. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Duisburger
Staatsanwaltschaft mit einer Haftdauer von 29 Tagen vor. Da er die ersatzweise
geforderte Geldstrafe von 290 Euro vor Ort bezahlen konnte, wurde er wieder
entlassen.
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Datum: 20.01.2020 - 10:36 Uhr
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