Schleppen ohne Genehmigung
(ots) - Am späten Freitagabend wurde in der
Kaiserslauterer Straße ein PKW kontrolliert, der einen anderen PKW mit einer
Abschleppstange hinter sich herzog. Das gezogene Fahrzeug war jedoch noch
fahrbereit, so dass kein Abschleppen vorlag und eine Schleppgenehmigung
erforderlich gewesen wäre. Da es zudem weder zugelassen noch versichert war,
wurde nicht nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern auch ein
Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das
Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.
Die Polizei informiert: Ein Abschleppen liegt vor, wenn ein liegengebliebenes
Fahrzeug im Sinne eines Nothilfegedankens an einen anderen Ort, beispielsweise
in eine Werkstatt, gebracht werden soll. In allen anderen Fällen liegt
regelmäßig ein Schleppen vor, das einer Genehmigung durch die zuständige
Verwaltungsbehörde bedarf. Die Nichtbeachtung kann ordungswidrigkeitenrechtliche
Konsequenzen im Bereich des Zulassungsrechts und strafrechtliche Konsequenzen in
den Bereichen des Fahrerlaubnisrechts, des Versicherungsrechts sowie des
Steuerrechts haben.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Polizeiinspektion Rockenhausen
Telefon: 06361 / 917-0
E-Mail: pirockenhausen(at)polizei.rlp.de
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Datum: 20.01.2020 - 11:17 Uhr
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