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200121-3: Nicht angepasste Geschwindigkeit führte zu folgenschwerem Unfall - Pulheim

ID: 2287981

(ots) - Die Polizei nahm einen Verkehrsunfall auf, bei dem ein
Auto bei Nebel von der Fahrbahn abkam und mit der Leitplanke kollidierte. Die
Polizei warnt zu dieser Jahreszeit vor unbeständigen Wetterbedingungen.

Regen, Nebel, Schnee und Eis - das Wetter verändert die Bedingungen für
Autofahrer. Obwohl moderne Technik am Fahrzeug das Fahren bei schlechtem Wetter
erleichtert, bleibt der Einfluss des Wetters entscheidend und kann sogar den
gesamten Verkehr lahm legen. Die bei solchen Bedingungen gewählten
Fahrgeschwindigkeiten haben starken Einfluss auf die Frage, ob sich ein
Verkehrsunfall ereignet oder nicht.

Bei Nebel und einer Sichtweite von unter 50 Metern fuhr ein 44-jähriger
Autofahrer am Montag (20. Januar) um 22:20 Uhr auf der Landesstraße 93 zwischen
Sinnersdorf und Stommeln. Am Einmündungsbereich zur Landesstraße 18 erkannte er
eigenen Angaben den Streckenverlauf nicht mehr, worauf sein Wagen nach rechts
von der Fahrbahn abkam und mit der Leitplanke kollidierte. Dabei erlitt der
44-Jährige leichte Verletzungen, die später in einem Krankenhaus behandelt
werden mussten. An seinem Wagen und der Leitplanke entstanden Sachschäden.

Die Polizei möchte mit den nachfolgen Hinweisen einige Gefahrenfaktoren bei
unterschiedlichen Wetterlagen wieder ins Gedächtnis der Fahrerinnen und Fahrer
holen:

Die gewichtigste Rolle spielt die gefahrene Geschwindigkeit! Nur wer angepasst
fährt, ist auch in der Lage, bei einer Gefahrbremsung unfallfrei den Wagen zum
Stehen zu bringen. Also lieber einen Gang zurückschalten und langsam fahren!

Des Weiteren spielt die Erkennbarkeit eine große Rolle im Straßenverkehr. Nicht
nur reflektierende Kleidung bei Fußgängern oder Radfahrern dient der
Verkehrssicherheit. Auch die im Fahrzeug verbauten Beleuchtungseinrichtungen
bedürfen ihrer Aufmerksamkeit. Nebelscheinwerfer dürfen bei Bedarf nicht nur bei




Nebel, sondern auch bei Starkregen oder starkem Schneefall benutzt werden, bei
der Nebelschlussleuchte gibt es jedoch andere Regeln zur Benutzung:

Die Nebelschlussleuchte dient der Warnung nachfolgender Verkehrsteilnehmer und
der Erkennbarkeit des eigenen Autos. Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist diese
einzuschalten. Und genau hier liegt das nächste Problem! Wissen Sie spontan, wo
sich der Schalter zum Einschalten dieses Lichtes befindet? Schauen Sie sich
bitte bei Tage genau an, wo die Lichtschalter sind. Auch die Geschwindigkeit ist
bei Benutzung dieser sehr hellen, roten Lampe anzupassen. Mehr als 50 Km/h sind
nicht erlaubt. Löst sich der Nebel auf, gilt es, die zuvor eingeschaltete Lampe
auch wieder auszuschalten, um das Blenden nachfolgender Autofahrer zu vermeiden.

Unser Tipp: Achten Sie auf die Kontrollleuchten für die Beleuchtung (Fernlicht,
Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte) in Ihrem Fahrzeugcockpit und schließen
Sie eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer aus! (bm)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

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Datum: 21.01.2020 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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