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Neustadt/Weinstraße - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

ID: 2290924

(ots) - Am 24.01.2020, gegen 10:55 Uhr, fiel einer
Funkstreifenwagenbesatzung ein Kleinwagen auf, welcher ohne amtliche Kennzeichen
durch das Stadtgebiet Neustadt/Weinstraße fuhr. Deshalb wurde der 21-jährige
Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auf das fehlende Kennzeichen
angesprochen gab der Fahrzeugführer an, dass er gerade auf dem Weg zur
Zulassungsstelle sei. Einen Versicherungsnachweis konnte er nicht vorlegen,
diesen wolle er online beantragen, sobald er bei der Zulassungsstelle angekommen
ist. Da somit für diese Fahrt kein Versicherungsschutz bestand, musste ein
Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt
eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt werden. Sollte es bei einer solchen
Fahrt zu einem durch den Beschuldigten verursachten Verkehrsunfall kommen,
müsste dieser eigenständig für den verursachten Schaden aufkommen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße
Gudel, Polizeikommissar
Telefon: 06321-854-0
E-Mail: pineustadt(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117687/4502225
OTS: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

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Datum: 25.01.2020 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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