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Weisenheim am Sand - Vorsicht vor betrügerischen Gewinnversprechen! - WARNHINWEIS !

ID: 2292332

(ots) - Wie bereits mit der Presseveröffentlichung vom
25.01.2020 mitgeteilt, war es in Weisenheim am Sand zu einer Betrugsstraftat
z.N. einer 73-jährigen Frau gekommen.

Am 26.01.2020 meldete sich bei der Polizei ein 85-jähriger Mann, der im Bereich
der VG Freinsheim wohnt und teilte mit, dass er bereits am 25.01.2020 von einer
Frau angerufen worden sei, die ihm einen Lotterie-Gewinn in Höhe von zunächst
29.000,- Euro in Aussicht gestellt hatte. Eine Geldforderung wurde während
diesem Gespräch nicht gestellt. Die Frau gab an, dass ihm das Geld zu
Wochenbeginn ausgehändigt werden soll. Am Vormittag des 27.01.2020 wurde der
Senior von der Polizei nochmals aufgesucht. Hierbei stellte sich heraus, dass
kurz zuvor ein unbekannter Mann von der vermeintlichen Lotto-Gesellschaft
angerufen und ihm nun ein Gewinn von 49.000,- Euro in Aussicht gestellt hatte.
Weiterhin forderte er ihn auf sog. STEAM-Karten (Gutscheinkarten) im Wert von
mehreren Hundert-Euro zu kaufen. Im Tausch gegen die Karten sollte er dann
seinen Gewinn erhalten. Diesem Ansinnen kam der Senior, dem bereits bei der
Anzeigenerstattung Verhaltensregeln mitgeteilt worden waren, nicht nach.
Weiterhin meldete sich aufgrund des Zeitungsartikels vom 25.01.2020 ein
80-jähriger Mann, der ebenfalls im Bereich der VG Freinsheim wohnt und teilte
mit, dass er bereits am Vormittag des 20.01.2020 auch wegen einem Gewinnspiel
angerufen wurde. Der ältere Herr durchschaute sofort die Betrugsmasche und
beendte das Gespräch. Zuvor hatte ihm der unbekannte Anrufer aber noch mit einer
Mahnung gedroht. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Anruf auch um
einen Betrugsversuch gehandelt hat. Glücklicherweise ist in den beiden genannten
Fällen kein Schaden entstanden. Die Polizei nimmt die beiden neuen Fälle aber
nochmals zum Anlass eindringlich vor dieser Betrugsmasche zu warnen.





Tipps der Polizei:

Am Telefon sollten Sie besonders wachsam sein und immer daran denken, dass Sie
ohnehin nur gewinnen können, wenn Sie auch mitgespielt haben. An dieser
Voraussetzung fehlt es in den meisten Fällen. Von Betrug dürfen Sie immer dann
ausgehen, wenn der scheinbare Glücksbote vorab "Geld" von Ihnen haben möchte.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Bezahlung von Transportkosten für
den Geldtransport oder Notargebühren handelt. Auch Steuern sollten schon bezahlt
werden. Verzichten Sie in diesem Fall lieber auf den vermeintlichen Gewinn.

In letzter Zeit werden die Kriminellen immer kreativer. Neben
"Steam-Gutscheinen" oder "iTunes-Guthabenkarten" fordern sie auch
"Amazon-Gutscheine" oder andere Warengutscheine. In Einzelfällen sollen die
Opfer das Geld auch per Überweisung bezahlen.

Die Begründung hierfür ist allerdings immer gleich: Die vermeintlichen
Mitarbeiter dürfen kein Bargeld annehmen.

Fallen Sie auf die Tricks nicht herein. Zahlen Sie nichts, denn Sie haben nichts
gewonnen !

Wenn Sie auch einen solchen Anruf erhalten haben oder Sie bereits Opfer geworden
sind, wenden Sie sich an Ihre Polizei.

Rückfragen bitte an:

Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bad Dürkheim
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
Weinstraße Süd 36
67098 Bad Dürkheim
Telefon 06322 963-0
Telefax 06322 963-120
pibadduerkheim.(at)polizei.rlp.de
SB: Peter Strube-Vogt, Leiter Kriminal- und Bezirksdienst

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 27.01.2020 - 15:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-PDNW
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Weisenheim am Sand



Kategorie:

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