Zwei leichtverletzte Polizeibeamte bei Festnahme aufgrund eines Haftbefehls
(ots) - Polizeibeamte klopften am Dienstag um die Mittagszeit bei
einem per Haftbefehl gesuchten 26jährigen Pirmasenser an die Wohnungstür. Dieser
öffnete und trat ins Treppenhaus, wo ihm die Festnahme erklärt wurde. Er zeigte
sich uneinsichtig und aggressiv. Der Mann leistete erheblichen Widerstand, so
dass zwei Beamte leicht verletzt wurden, einer unter anderem durch einen
Biss in den Finger. Der 26jährige wurde leicht verletzt und gefesselt in die
Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Den meisten sind die weiteren Folgen nicht
bewusst: Werden bei einer Amtshandlung eingesetzte Beamte oder Rettungskräfte
verletzt, kommt es zumindest zu einer Strafanzeige wegen "Widerstandes". Es kann
auch der Tatbestand des "tätlichen Angriffs" erfüllt sein. Beschädigte
Kleidungsstücke oder Gegenstände werden in Rechnung gestellt. Der Beamte selbst
kann als Nebenkläger Schmerzensgeld einklagen und das Land fordert in der Regel
Schadensersatz wegen angefallener Behandlungskosten und wegen des
Verdienstausfalles für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. So kommt schließlich
eine Summe zustande, die je nach Einzelfall schnell im fünfstelligen Bereich
liegt.
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Datum: 29.01.2020 - 10:35 Uhr
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