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Benennung der Nationalität von Tatverdächtigen in der Kommunikationsarbeit der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern

ID: 2294057

(ots) - Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 01.02.2020
grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen in ihren Pressemitteilungen
nennen. Dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend schließt das auch die deutsche
Nationalität mit ein.

Innenminister Lorenz Caffier: "Ich habe mich gemeinsam mit der Landespolizei
für diese Verfahrensweise entschlossen, da die unterschiedlichen Sichtweisen in
den einzelnen Bundesländern leider nicht zu einer einheitlichen Regelung
führten."

Die Staatsangehörigkeit wird wertungsfrei und neutral benannt. Mit der neuen
Regelung wird nicht nur die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen, sondern
grundsätzlich von allen Beteiligten aufgeführt, sofern sie der Polizei bekannt
ist.

Innenminister Lorenz Caffier: "Uns ist die Transparenz in der polizeilichen
Berichterstattung ein wichtiges Anliegen. Gerade bei Straftaten, an denen
Migranten beteiligt sind, wird oft der haltlose Vorwurf erhoben, Behörden
verheimlichten bewusst die Herkunft der Tatverdächtigen. Mit dieser Regelung
wollen wir Mutmaßungen und Gerüchten, die nicht selten rechtspopulistisch
geprägt sind, entgegenwirken. Die transparente polizeiliche Kommunikation soll
das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken, umso gemeinsam gegen Fake News und
Hass vorzugehen."

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Dörte Lembke
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: Doerte.Lembke(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/4506308
OTS: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

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Datum: 30.01.2020 - 09:19 Uhr
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