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Fahren trotz Fahrverbot - Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl

ID: 2296440

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle
verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die Bundespolizei fünf Personen
festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die Reise eines
45-Jährigen nach seiner Ankunft aus Izmir am Düsseldorfer Flughafen. Das
Amtsgericht Hersbruck hatte die Untersuchungshaft gegen den türkischen
Staatsangehörigen angeordnet, weil er im April 2019 unentschuldigt der
Hauptverhandlung ferngeblieben war. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft
dem in Duisburg wohnhaftem Mann vor, dass er im Oktober 2018 in der Nähe von
Nürnberg ein Kfz geführt haben soll, obwohl gegen ihn ein einmonatiges
Fahrverbot bestand. Der Gesuchte wurden nach der Festnahme bei dem zuständigen
Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Ein 31-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Izmir festgestellt, weil die
Staatsanwaltschaft Berlin den zur Festnahme wegen Steuerhinterziehung
ausgeschrieben hatte. Der in Duisburg lebende Mann wurde zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Diese konnte er umgehen, indem er
die Geldstrafe in Höhe von 2.931,50 Euro bei der Bundespolizei beglich.

Des Weiteren wurde ein 36-Jähriger aus Atlanta kontrolliert. Dabei wurde ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
festgestellt. Der Türke konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 52 Tagen umgehen
und bezahlte die Geldstrafe in Höhe von 2.600,- Euro. Anschließend konnte er
seine Heimreise nach Düsseldorf fortsetzen.

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Moskau wurde ein 56-Jähriger
grenzpolizeilich kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte den Deutschen
wegen Betruges zur Festnahme ausgeschrieben. Der in Herscheid wohnende Mann
konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verhindern, da er die Geldstrafe




in Höhe von 600,- Euro bei der Bundespolizei beglich.

Ebenso wurde ein serbischer Staatsangehöriger bei der Ausreisekontrolle nach
Belgrad festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Körperverletzung
zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 60-Jährige aus Köln hatte sich auf die
ergangene Ladung zum Strafantritt jedoch nicht gestellt. Der Mann konnte die
Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen umgehen, da er die Geldstrafe in Höhe von
250,- Euro bezahlte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

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Datum: 03.02.2020 - 11:28 Uhr
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