200205-2. Hamburgweite Rotlichtkontrolle - Ergebnisse
(ots) - Zeit: 04.02.2020, 06:00 bis 22:00 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet
Unter Führung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) führten gestern 171 Polizeibeamte
im gesamten Stadtgebiet Rotlichtkontrollen durch. Insgesamt wurden 329 Fahrzeuge
und 343 Personen überprüft und 174 Rotlichtverstöße durch Kraftfahrzeugführern,
sowie 25 durch Fahrradfahrer festgestellt. Sechs Fahrern droht ein einmonatiges
Fahrverbot.
Darüber hinaus wurden folgende Verkehrsverstöße geahndet:
-75 x missbräuchliche Benutzung eines Mobiltelefons während der
Fahrt -35 x verbotswidriges Wenden -2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis -
5 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht
Besondere Sachverhalte:
Aufgrund des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht wurde ein 52-jähriger
Deutscher angehalten und überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass eine
behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis gegen den Mann vorlag. Darüber hinaus
wurde aufgrund von körperlichen Auffälligkeiten ein Drogenschnelltest
durchgeführt, der positiv auf THC und Kokain reagierte. Eine Blutprobenentnahme
wurde angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt.
In einer Kontrollstelle in St. Georg wurden Beamte auf ein Fahrzeug aufmerksam,
aus dessen Innenraum laute Musik und starker Marihuanageruch drang. Bei der
anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs stellten die Beamten 500 Gramm
Marihuana sowie 4.000 Euro mutmaßliches Dealgeld sicher. Das LKA 68 übernahm die
Ermittlungen. Im weiteren Verlauf stellten die Ermittler bei der Durchsuchung
der Wohnanschrift des 30-jährigen Pakistani weiteres Verpackungsmaterial und
eine Feinwaage sicher. Der 30-Jährige wurde nach erkennungsdienstlicher
Behandlung wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Ein 30-jähriger bulgarischer Fahrer eines Paketzustelldienstes wies Hinweise
auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln auf. Ein Drogenschnelltest
bestätige den Verdacht und reagierte positiv auf THC. Eine Blutprobe wurde
angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.
Der Fahrer eines voll besetzten Linienbusses muss nach einem Rotlichtverstoß
(länger als eine Sekunde) mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat, einem
Bußgeld in Höhe von 200 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Nicht selten führen Rotlichtverstöße zu folgenschweren Verkehrsunfällen. Um
diese zu reduzieren, wird die Verkehrsdirektion in diesem Zusammenhang den
Kontrolldruck weiterhin aufrechterhalten.
Th.
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Datum: 05.02.2020 - 09:51 Uhr
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