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Wenn man mit einem Auto durch die Fußgängerzone fährt...

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(ots) - ... darf man sich nicht wundern, wenn man durch die
Polizei oder mittlerweile auch durch die Stadtverwaltung Neustadt kontrolliert
wird. Noch ungünstiger stellt sich die Lage in dem Fall dar, in dem man zuvor
Alkohol in zu großer Menge konsumiert hatte. Ein 43-Jähriger Saarländer machte
sich über diese Grundsätze am 06.02.2020 jedenfalls zu wenig Gedanken, als er
mit seinem Peugeot um 01.25 Uhr von der Landauer Straße aus in die Hauptstraße
einbog. Im Rahmen der Kontrolle konnte er keine rechtfertigenden Gründe für das
Befahren des Fußgängerzonenbereichs benennen. Darüber hinaus ergaben sich
Hinweise, dass der Herr berauscht war. Ein Alkoholtest erbrachte die Gewissheit:
0,28 mg/l. Der 43-Jährige muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro
rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße

Telefon: 06321 854-207
E-Mail: pineustadt(at)polizei.rlp.de

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
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OTS: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

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Datum: 06.02.2020 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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