Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss u. a Delikte
(ots) - Ohne die notwendige Fahrerlaubnis für ein Kleinkraftrad zu
besitzen und darüber hinaus unter Alkohol- (Atemtest: 1,54 Promille) und
wahrscheinlich auch unter Drogeneinfluss stehend (deutliche Anzeichen lagen
vor), verursachte ein 18-jähriger Rollerfahrer mit seinem
fahrerlaubnispflichtigen Zweirad im Einmündungsbereich der Ringstraße in die
Steinhauser Straße einen Verkehrsunfall mit einem von links kommenden Pkw, der
die Steinhauser Straße bevorrechtigt befahren hatte. Beim Zusammenstoß wurden
weder der Rollerfahrer noch sein Sozius verletzt, ebenso wenig der 24-jährige
Pkw-Fahrer. Der Sachschaden beträgt insgesamt knapp 3.000 EUR. Dem Rollerfahrer
wurde eine Blutprobe entnommen, die auf Alkohol und Drogen untersucht wird. Ihn
erwartet ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne
Fahrerlaubnis.
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Datum: 06.02.2020 - 11:20 Uhr
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