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Bochum: Pressemeldung der Staatsanwaltschaft in Bochum und des Polizeipräsidiums Essen- Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach den tödlichen Schüssen auf dem Friedhof in Bochum- Gehrke ein

ID: 2299746

(ots) - Am 31.01.2020 hat die Staatsanwaltschaft Bochum das Verfahren
wegen der Abgabe tödlicher Schüsse durch Polizeibeamte auf einem Friedhof in
Bochum-Gerthe mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt. Nach den
umfangreichen und sehr sorgfältig geführten Ermittlungen durch das
Polizeipräsidium Essen, welches aus Gründen der Neutralität damit betraut
war, ist davon auszugehen, dass die Beamten von einem gegenwärtigen Angriff
ausgehen konnten und daher berechtigt waren, von der Schusswaffe Gebrauch zu
machen.

Im Einzelnen: Am 18.04.2019, einem Gründonnerstag, gegen 18.00 wurde die Polizei
von einem in der Nähe wohnhaften Jäger alarmiert, dass sich jemand mit einem
geladenen Gewehr auf dem Friedhof aufhielt. Als sich zwei uniformierte Beamte
dem später Geschädigten näherten, wurde dieser zweimal aufgefordert, sofort die
Waffe hinzulegen. Als er trotzdem die Waffe hob, schossen beide Beamte. Ein
Schuss traf den Geschädigten und verletzte ihn so schwer, dass er trotz sofort
eingeleiteter Rettungsmaßnahmen am 20.4. verstarb. Dieser Sachverhalt konnte
aufgrund der Angaben der beschuldigten Polizeibeamten festgestellt werden, die
sich mit den Angaben weiterer neutraler Zeugen und objektiven Spuren deckten.
Eine gegenteilige These, wonach der Geschädigte zum Zeitpunkt der Schussabgabe
gekniet haben soll, konnte ausgeschlossen werden. Zum einen wies die Kleidung
einen nahezu waagerechten Schusskanal auf und zum anderen traf das Projektil in
großer Entfernung in einer Höhe von 158 cm einen Baum. Auch konnte nicht
festgestellt werden, dass der Geschädigte die Waffe vor Schussabgabe weggeworfen
habe. Dagegen sprechen alle Angaben der beteiligten Beamten und auch die
Tatsache, dass die beiden weit voneinander entfernt stehenden beschuldigten
Beamten gleichzeitig von einer konkreten Bedrohungslage ausgingen und zeitgleich




schossen. Insgesamt war von einer Notwehrsituation auszugehen. Das Verhalten der
Beamten war daher als gerechtfertigt anzusehen.

Jansen Oberstaatsanwalt Elke Polizeihauptkommmissar

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Datum: 07.02.2020 - 11:30 Uhr
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