Keine größeren Sturmschäden bekannt
(ots) - Westlicher Donnersbergkreis - Keine größeren
Sturmschäden bekannt
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Rockenhausen, also den
Verbandsgemeinden Nordpfälzer Land und Winnweiler, waren die durch das Sturmtief
"Sabine" verzeichneten Schäden noch relativ gering.
Am Sonntagmittag, gegen 12:30 Uhr, wurde vor dem Amtsgerichtgebäude in
Rockenhausen ein verbogener Fahnenmast festgestellt, der auf die Kreuznacher
Straße zu stürzen drohte. Durch eine Polizeistreife wurde die Gefahrenstelle
beseitigt.
Am Sonntagabend, gegen 21:45 Uhr, fiel ein Baum auf die Fahrbahn der
Landesstraße 399, zwischen Oberhausen und Kriegsfeld. Dieser wurde durch die
örtliche Feuerwehr beseitigt.
Gegen 22:30 Uhr deckte der Sturm in der Kreuznacher Straße in Rockenhausen das
Dach eines ehemaligen Imbisses ab. Die Polizei sperrte die Straße, während die
Feuerwehr die Trümmerteile beseitigte. Der Sachschaden wird auf rund fünftausend
Euro geschätzt.
Gegen 23:30 Uhr verselbständigte sich in der Kaiserstraße in Langmeil eine
Plastik-Dekovase und kollidierte mit einem herannahenden PKW. Dieser wurde im
Frontbereich beschädigt. Der entstandene Sachschaden wird auf rund viertausend
Euro geschätzt. Die Herkunft der Dekovase, eine Replik einer antiken Amphore,
ist bislang ungeklärt. Diesbezügliche Zeugenhinweise werden an die Polizei in
Rockenhausen erbeten.
Gegen 00:10 Uhr musste die Kreisstraße 26, zwischen dem Schmalfelderhof und dem
Hengstbacherhof, aufgrund umgefallener Bäume vollgesperrt werden. Die Sperrung
wird voraussichtlich noch bis zum Nachmittag andauern.
Die Landesstraße 385, zwischen Sankt Alban und Dielkirchen, musste gegen zwei
Uhr ebenfalls wegen umgestürzter Bäume durch die Straßenmeisterei gesperrt
werden. Die Sperrung dauerte bis 10:30 Uhr an.
Am Montagmorgen, gegen 04:45 Uhr, mussten auf der Kreisstraße 5 herabgefallene
Baumkronen durch die örtliche Feuerwehr beseitigt werden.
Im Zeitraum von 07:30 bis 8 Uhr war die Kreisstraße 4, zwischen Winnweiler und
dem Wingertsweilerhof, wegen eines umgestürzten Baumes, bis zur Beseitigung
durch die Feuerwehr, zeitweise nicht befahrbar. |pirok
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Datum: 10.02.2020 - 12:31 Uhr
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