Verkehrskontrollen im Stadtgebiet
(ots) - Am 11.02.2020 wurden im Stadtgebiet zwei
Geschwindigkeitskontrollen und zwei Schulwegkontrollen an verschiedenen
Örtlichkeiten durchgeführt. Zwischen 07:30 Uhr und 08:00 Uhr wurde in der
Spitalbachstraße und in der Landwehrstraße der Schulweg in Augenschein genommen.
Zwei Autofahrer hatten ihr Kind nicht ordnungsgemäß gesichert, zwei Autofahrer
hatten ihren Führerschein nicht dabei.
Zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr wurde die Geschwindigkeit in der Villenstraße
(30 km/h) überprüft. Hier fuhren vier Verkehrsteilnehmer zu schnell, ein
Autofahrer war nicht angegurtet. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei
44 km/h. Zwischen 11:00 Uhr 12:00 Uhr wurde eine Kontrollstelle in der
Sauterstraße (ebenfalls 30 km/h) eingerichtet. Hier kam es zu zwei
Geschwindigkeitsübertretungen, der schnellste Autofahrer wurde mit 58 km/h
gemessen. Ein Autofahrer war nicht angegurtet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße
Matthias Reinhardt
Telefon: 06321-854-203
E-Mail: pineustadt.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117687/4518092
OTS: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.02.2020 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2302836
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDNW
Stadt:
Neustadt/Weinstraße
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrskontrollen im Stadtgebiet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Neustadt/Weinstra (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).