Schwerlastkontrolle auf der Rastanlage Gudow
(ots) - 17. Februar 2020 - Kreis Herzogtum Lauenburg - 13.02.2020
- Gudow Am 13.02.2020 führte das Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg
federführend eine stationäre Schwerlastkontrolle auf der BAB 24, Richtung
Hamburg, Rastanlage Gudow durch.
In der Zeit von 9 - 13 Uhr kontrollierten Beamte aus Ratzeburg, Eutin, Bad
Oldesloe unter Beteiligung des Bundesamtes für Güterverkehr insgesamt 33
Lastkraftwagen. 16 Lkw wurden durch die Polizei beanstandet.
Ein Lkw-Fahrer fuhr seit dem 29.11.2019 mit seiner nicht mehr gültigen
Fahrerkarte. Jeder Fahrer, der für den gewerblichen Transport von Personen oder
Gütern Fahrzeuge führt, ist verpflichtet, seine Fahrerkarte mit dem
Fahrtenschreiber zu nutzen. Auf der Fahrerkarte werden unter anderem die Lenk-
und Ruhezeiten gespeichert. Für diesen Verstoß ordneten die Beamten eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 1060,- EUR an, die der Fahrer vor Ort bezahlte.
Weitere acht Anzeigen wurden wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht
gefertigt.
Aufgrund von Steuerschulden wurde ein anderer Lkw-Fahrer vor Ort festgenommen.
Ihm wurde Gelegenheit gegeben, seine Schulden zu begleichen, um so die Festnahme
abzuwenden. Dieses Angebot nahm er an. Drei Fahrern musste die Weiterfahrt
untersagt werden. Sie waren ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Einem
Fahrer eines Klein-Lkw, Sprinter-Klasse, wurde eine Blutprobe entnommen. Er
stand im Verdacht, Betäubungsmittel konsumiert zu haben.
Weiter stellten die Beamten Verstöße wegen mangelhafter Ladungssicherung,
Überholen trotz Überholverbot und Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit
fest. Ein Fahrzeughalter versäumte es, seinen Lkw fristgerecht der
Sicherheitsprüfung vorzuführen. Eine Sicherheitsprüfung ist eine zusätzliche
Untersuchung an Nutzfahrzeugen unabhängig von der Hauptuntersuchung.
Alle Verstöße wurden durch Bußgelder geahndet.
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