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Osnabrück (Stadt& LK): Karneval im Osnabrücker Land

ID: 2306632

(ots) - Die tollen Tage stehen ins Haus. Nicht nur in den
bundesdeutschen Hochburgen, auch in Stadt und Landkreis Osnabrück wird gefeiert,
was die Tradition hergibt. Doch trotz aller Karneval-Verrücktheit ist nicht
jeder Spaß erlaubt.

Verbotene Kostüme? Ein Gesetz, das bestimmte Kostüme explizit verbietet, gibt es
nicht. Dennoch gilt auch im Karneval eine Ausnahme: Echte Dienstkleidung von
Polizisten darf wegen der Verwechslungsgefahr nicht getragen werden. Ebenso
verboten sind sämtliche verfassungsfeindliche Symbole und volksverhetzende
Kostüme. Wer als Adolf Hitler geht, macht sich also strafbar. Zu den verbotenen
Zeichen zählen unter anderem solche der Nazis oder des Ku-Klux-Klan und
sämtliche Abkürzungen dafür. Kostümiert Auto fahren ist übrigens nicht
grundsätzlich verboten. Allerdings darf die Verkleidung weder Sicht noch Gehör
beeinträchtigen. Wer maskiert einen Unfall baut, wird in der Regel sowohl vom
Staat, als auch von Versicherungen zur Kasse gebeten.

Dies bitte nicht! Die Polizei warnt in Zeiten von Terrorismusgefahr vor
Verkleidungen als Terrorist oder ähnlichen Maskierungen. Verboten sind sie
nicht, allerdings können auch sie zu Verwechslungen und Angst unter den
Mitfeiernden führen. Sämtliche Wasserpistolen und ähnlich deutlich nicht als
echte Waffen erkennbare Spielzeuge sind erlaubt. Ausdrücklich verboten - per
Gesetz, also nicht nur im Karneval - sind sogenannte Anscheinswaffen. Also
Waffen, die ihren echten Vorbildern täuschend ähnlich sehen. Dazu zählen auch
unbrauchbar gemachte echte Schusswaffen. Wer dennoch solche Waffen mitbringt,
begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann.
Die Polizei Osnabrück weist darauf hin, dass selbstverständlich auch das
Mitbringen echter Waffen verboten ist! Und zwar auch, wenn der Besitzer im
Besitz des kleinen Waffenscheins ist. Ebenso untersagt ist das Mitbringen von




Reizgas.

Besser nicht mit dem Auto fahren, wenn man Alkohol getrunken hat. Ab einem
Blutalkoholwert von 0,5 Promille wird es spätestens strafbar. Die Polizei wird
auch während der Karnevalstage Kontrollen durchführen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Matthias Bekermann
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/4523738
OTS: Polizeiinspektion Osnabrück

Original-Content von: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.02.2020 - 14:10 Uhr
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