200220-2-K Einbruchsalarm: Polizei nimmt zwei Einbrecher auf frischer Tat fest
(ots) - Das Zusammenspiel von effektiver Sicherheitstechnik und dem Einsatz
der Polizei Köln hat in der Nacht zu Donnerstag (20. Februar) im Stadtteil
Höhenberg zur Festnahme von zwei Männern (38, 47) geführt. Ihnen wird
vorgeworfen, kurz zuvor in eine Gaststätte eingebrochen zu sein. Die beiden
Festgenommenen müssen sich jetzt in einem Ermittlungsverfahren verantworten.
Gegen 2 Uhr löste der Alarm einer an der Olpener Straße gelegenen Gaststätte
aus. Angestellte der vom Inhaber beauftragten Sicherheitszentrale meldeten der
Polizei den Vorfall. Wenig später erreichten Polizisten den Einsatzort. Sie
erkannten einen Verdächtigen im Eingangsbereich. Sein Komplize befand sich
hinter einem bereits aufgebrochenen Rolltor. Er hantierte gerade an der
Eingangstür herum.
Beide Tatverdächtigen ließen sich widerstandslos festnehmen. In ihren Taschen
fanden die Polizisten Handschuhe und eine Taschenlampe. Zudem lag am Tatort ein
Brecheisen, das die Uniformierten als Beweismittel sicherstellten.
Das zuständige Kriminalkommissariat 71 hat bereits die Ermittlungen aufgenommen.
(he)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
https://koeln.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4525369
OTS: Polizei Köln
Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.02.2020 - 10:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2307816
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 200220-2-K Einbruchsalarm: Polizei nimmt zwei Einbrecher auf frischer Tat fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).