Weiberfastnacht in Bonn und der Region: Vorläufige Einsatzbilanz
(ots) - Am Donnerstag (20.02.2020) feierten viele Tausend Jecken in Bonn
und der Region den Auftakt des diesjährigen Straßenkarnevals (siehe dazu unsere
Meldung vom 20.02.2020, 21:00 Uhr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4526026).
Im Laufe des Großeinsatzes wurden neun Personen in Gewahrsam genommen, die
entweder betrunken waren, randaliert hatten oder einem der 94 ausgesprochenen
Platzverweise nicht nachgekommen waren.
Bis zum späten Donnerstagabend fertigten die Beamten nach vorläufigen
Erkenntnissen bislang 36 Strafanzeigen, davon zwanzig wegen
Körperverletzungsdelikten. Unter anderem wurde ein 16-Jähriger ins Krankenhaus
gebracht, der gegen 19:00 Uhr am Donnerbachweg in Bornheim-Kardorf gegen den
Hinterkopf getreten worden sein soll. Die Ermittlungen zu dem Tatverdächtigen
dauern an. Wie bereits berichtet, wurden auch Ermittlungen wegen Verstößen gegen
das Betäubungsmittelgesetz, räuberischen Diebstahls, Sachbeschädigung oder
Beleidigung aufgenommen.
Gegen 20:00 Uhr wurde eine junge Frau in einem Schnellrestaurant am
Bertha-von-Suttner-Platz in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt. Aus
einem nachfolgenden Handgemenge entwickelte sich eine Schlägerei auf offener
Straße. Der 21-jährige Tatverdächtige, der bei Eintreffen der Polizei in
Richtung Kennedybrücke davonlief, wurde gestellt und ins Polizeipräsidium
gebracht. Gegen ihn wird nun wegen sexueller Belästigung ermittelt.
Wie angekündigt mussten Autofahrer mit mehr Polizeikontrollen rechnen. Sieben
der insgesamt 35 kontrollierten Verkehrsteilnehmer hatten Alkohol getrunken (5)
oder standen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (2). Sechs von ihnen
wurden Blutproben entnommen, Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Die in dieser vorläufigen Einsatzbilanz dargestellten Kriminalitätszahlen können
sich noch verändern. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch
weitere Anzeigen bei der Bonner Polizei eingehen, beziehungsweise dass Delikte
im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Dies ist zum Beispiel
der Fall, wenn sich ein Raub in einer Vernehmung als Diebstahl herausstellt.
Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und
nach weiteren Ermittlungen möglich.
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Telefon: 0228 - 1510-22
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Datum: 21.02.2020 - 08:20 Uhr
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