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Straftat vorgetäuscht - Bundespolizei leitet Ermittlungsverfahren ein

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(ots) - Das ein 22-Jähriger seine Schülermonatskarte an seinen
Mitbewohner auslieh, wurde ihm jetzt zum Verhängnis. Der junge Mann hatte
bereits im vergangenen Oktober seine Schülermonatskarte an seinen 29-Jahre alten
Mitbewohner ausgeliehen. Dieser wurde im Zug kontrolliert und aufgefordert,
seinen Ausweis zur personalisierten Monatskarte vorzulegen. Der Prüfer bemerkte,
dass die Namen auf der Fahrkarte und dem Ausweis nicht identisch waren und
verständigte die Bundespolizei. Diese leitete ein Ermittlungsverfahren wegen
Betrugs gegen den Mann ein. Kurze Zeit später erschien der rechtmäßige
Karteninhaber bei der Bundespolizei in Lörrach und gab an, dass seine
missbräuchlich benutzte Schülermonatskarte bereits vor einer Woche entwendet
wurde und er dies nun zur Anzeige bringen wolle. Da der wegen Betrugs angezeigte
29-Jährige jedoch zuvor gegenüber dem Prüfer angab, die Karte von seinem
Mitbewohner bekommen zu haben, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen
einer Straftat, gegen den 22-jährigen Schüler durch die Bundespolizei
eingeleitet. Das gut gemeinte Ausleihen der Fahrkarte, endete für beide Personen
nun mit einer Strafanzeige.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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Telefon: + 49 7628 / 8059 - 102
E-Mail: Friedrich.Blaschke(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
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Datum: 26.02.2020 - 12:10 Uhr
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