Anleinpflicht für Hunde
(ots) -
Zwei freilaufende Hunde wirkten in der Brückenstraße beängstigend auf
eine 29-jährige Mutter und ihre 5-jährige Tochter. Die Polizei wurde
in Kenntnis gesetzt, dass die Frau nun zum dritten Mal von den aus
ihrer Sicht "aggressiven Hunden" bedrängt wurde. Das Kind hätte
mittlerweile Angst vorm Spazierengehen.
Die Polizei meldete den Vorfall an die hierfür zuständige
Verbandsgemeindeverwaltung. Auch ohne Prüfung der näheren Umstände
wie zum Beispiel der tatsächlichen Gefährlichkeit der Hunde, ist
zunächst von einem Verstoß gegen die Anleinpflicht auszugehen. Die
Anleinpflicht besteht mitunter deshalb, um eine bedrohlich wirkende
Konfrontation mit Fußgängern zu vermeiden. |pilek-AH
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Datum: 26.02.2020 - 14:26 Uhr
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